Working Holiday Visum (WHV) für Deutsche: der vollständige Leitfaden
Das Working Holiday Visum (WHV) ermöglicht deutschen Staatsbürgern, für eine begrenzte Zeit im Ausland zu reisen und dort legal zu arbeiten. Besonders gefragt sind Programme in Australien, Kanada, Neuseeland oder Japan, die Flexibilität, einfache Zugangsvoraussetzungen und vielfältige Jobmöglichkeiten bieten.
Dieser Leitfaden richtet sich an Deutsche, die ein Working Holiday Visum in Betracht ziehen, und gibt eine klare Übersicht über die wichtigsten Punkte: Voraussetzungen, Ablauf der Beantragung, Arbeitsmöglichkeiten, Verlängerungsoptionen und notwendige Absicherung. Ziel ist es, fundierte und aktuelle Informationen bereitzustellen, damit Sie Ihr WHV-Projekt realistisch und gut vorbereitet angehen können.
🌍 Das Working Holiday Visum erlaubt Reisen und eine legale Erwerbstätigkeit im Ausland für 12 bis 24 Monate, abhängig vom Zielland.
🇩🇪 Deutsche Staatsbürger haben Zugang zu zahlreichen WHV-Programmen weltweit, darunter Australien, Kanada, Neuseeland, Japan oder Südkorea.
🎂 In allen Ländern gilt eine Altersgrenze, meist zwischen 18 und 30 Jahren, teilweise bis 35 Jahre.
🎟️ Einige Staaten arbeiten mit jährlichen Kontingenten oder Losverfahren, insbesondere Kanada und Japan.
💶 Ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel wird häufig bei der Antragstellung oder bei der Einreise verlangt.
💰 Die Gesamtkosten eines WHV setzen sich aus der Visumgebühr und der verpflichtenden Reiseversicherung zusammen und liegen je nach Land meist zwischen 800 € und 1.500 €.
🩺 Eine Auslandsreise-Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer ist in den meisten WHV-Ländern verpflichtend.
💼 Ein Arbeitsvertrag vor der Abreise ist in der Regel nicht erforderlich, da das WHV auf kurzfristige und flexible Beschäftigungen ausgelegt ist.
Was ist ein Working Holiday Visum und wofür ist es gedacht?
Das Working Holiday Visum (WHV) ist ein befristetes Aufenthaltsvisum, das auf Abkommen zwischen Deutschland und ausgewählten Partnerländern basiert. Es ermöglicht, im Ausland zu reisen und dort legal zu arbeiten, um den Aufenthalt finanziell zu unterstützen.
Im Gegensatz zu einem klassischen Arbeitsvisum ist das WHV nicht an einen festen Arbeitgeber gebunden und setzt in der Regel keinen Arbeitsvertrag vor der Einreise voraus. Gleichzeitig unterscheidet es sich klar von einem Touristen- oder Studienvisum, da eine Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt ist.
Viele Deutsche entscheiden sich für ein WHV, um internationale Erfahrung zu sammeln, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder eine flexible Auszeit zwischen zwei Lebensphasen zu nehmen.
Da für die meisten Working-Holiday-Länder eine gültige Reiseversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer vorgeschrieben ist, sollte dieser Punkt frühzeitig eingeplant werden. Plattformen wie HelloSafe ermöglichen es, passende WHV-Versicherungen zu vergleichen und eine sofort verfügbare Versicherungsbestätigung für den Visumantrag zu erhalten.
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Welche Länder bieten ein Working Holiday Visum für deutsche Staatsbürger an?
Land | Maximale Dauer | Altersgrenze | Kontingent | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
🇦🇺 Australien | bis zu 36 Monate | 30–35 Jahre | ❌ | 2. und 3. WHV unter Bedingungen möglich |
🇨🇦 Kanada | 12–24 Monate | 30–35 Jahre | ✅ | Pool-System (International Experience Canada) |
🇳🇿 Neuseeland | 12–23 Monate | 30 Jahre | ❌ | Sehr hohe Nachfrage |
🇯🇵 Japan | 12 Monate | 30 Jahre | ✅ | Strenge Voraussetzungen |
🇰🇷 Südkorea | 12 Monate | 30 Jahre | ✅ | Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten |
Ein Working Holiday Visum wird immer länderspezifisch vergeben. Voraussetzungen, Altersgrenzen, Dauer und Kontingente unterscheiden sich deutlich von Land zu Land. Ein einmal erteiltes WHV gilt ausschließlich für das jeweilige Zielland und kann nicht auf andere Länder übertragen werden.
Welche Voraussetzungen müssen Deutsche für ein Working Holiday Visum erfüllen?
Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|
🇩🇪 Staatsangehörigkeit | Deutscher Reisepass erforderlich |
🎂 Alter | Meist 18–30 oder 18–35 Jahre (je nach Land) |
💶 Finanzielle Mittel | Mindestbetrag je nach Zielland |
🧾 Strafregister | Teilweise polizeiliches Führungszeugnis |
🏥 Versicherung | Auslandsversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer |
🛂 Reisepass | Gültig über das Ende des Aufenthalts hinaus |
✈️ Rückreise | Rückflugticket oder ausreichende Mittel für die Ausreise |
🎂 Welche Altersgrenze gilt für ein WHV?
Die Altersgrenze ist eine der zentralen Voraussetzungen und streng geregelt. In den meisten Ländern liegt sie bei 18 bis 30 Jahren, teilweise bei 18 bis 35 Jahren. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht das Alter bei der Einreise. Wer den Antrag auch nur einen Tag nach Erreichen der Altersgrenze stellt, gilt als nicht mehr berechtigt. Grenzfälle betreffen häufig Antragsteller kurz vor dem Geburtstag.
Land | Mindestbetrag | Anerkannte Nachweise |
|---|---|---|
🇦🇺 Australien | ca. 5.000 AUD | Aktuelle Kontoauszüge |
🇨🇦 Kanada | ca. 2.500 CAD | Kontoauszüge |
🇳🇿 Neuseeland | ca. 4.200 NZD | Kontoauszüge |
🇯🇵 Japan | Variabel | Bank- oder Finanzierungsbescheinigungen |
Die Mittel müssen frei verfügbar sein und können bei der Antragstellung oder bei der Einreise kontrolliert werden. In der Praxis werden aktuelle Kontoauszüge verlangt, teilweise zusätzlich ein Nachweis über ein Rückflugticket oder ausreichende Mittel für die Ausreise.
🧾 Ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich?
Ob ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, hängt vom Zielland ab. In einigen Fällen ist es bereits bei der Antragstellung erforderlich, in anderen nur auf Nachfrage der Behörden. Das Dokument muss in der Regel aktuell sein und gegebenenfalls übersetzt werden. Eine frühzeitige Beantragung ist sinnvoll, da die Ausstellung mehrere Wochen dauern kann.
Wie läuft die Beantragung eines Working Holiday Visums ab?
🖥️ Schritt 1: Online-Antrag stellen
Die Beantragung erfolgt fast immer online über die offiziellen Behördenportale des jeweiligen Ziellandes. Nach der Erstellung eines Benutzerkontos wird der passende Visumtyp ausgewählt und der Antrag ausgefüllt.
Zielland | Offizielle Antragsplattform |
|---|---|
🇦🇺 Australien | https://immi.homeaffairs.gov.au |
🇨🇦 Kanada | https://www.canada.ca/iec |
🇳🇿 Neuseeland | https://www.immigration.govt.nz |
🇯🇵 Japan | Antrag über japanische Botschaften/Konsulate in Deutschland |
🇰🇷 Südkorea | https://www.visa.go.kr |
Hinweis: Für Länder wie Japan oder Südkorea erfolgt die Beantragung teilweise nicht zentral online, sondern über Botschaften oder Konsulate in Deutschland.
📄 Schritt 2: Nachweise und Dokumente einreichen
Im Anschluss müssen die geforderten Unterlagen hochgeladen oder eingereicht werden. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Land, folgen aber meist einer ähnlichen Struktur.
Dokument | Zweck |
|---|---|
🛂 Reisepass | Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität |
💶 Finanzierungsnachweis | Belegt ausreichende Mittel für den Aufenthalt |
🩺 Reiseversicherung | Nachweis einer gültigen Absicherung für die gesamte Dauer |
🧾 Polizeiliches Führungszeugnis | Teilweise erforderlich, je nach Zielland |
✈️ Rückflug oder Ausreisemittel | Nachweis der geplanten Ausreise |
📄 Zusätzliche Formulare | Gesundheitsangaben oder länderspezifische Erklärungen |
Unvollständige oder veraltete Dokumente gehören zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen oder Rückfragen durch die Behörden.
⏱️ Schritt 3: Bearbeitungszeit und Entscheidung abwarten
Die Bearbeitungsdauer variiert stark. Länder ohne Kontingent erteilen das Visum oft innerhalb weniger Tage oder Wochen. Bei Ländern mit jährlichen Quoten oder Pool-Systemen (z. B. Kanada) kann die Wartezeit deutlich länger sein. Nach positiver Entscheidung wird eine offizielle Visumbestätigung ausgestellt.
🛂 Schritt 4: Einreise nach Visumserteilung
Nach der Visumerteilung gilt meist eine Frist für die erste Einreise. Die eigentliche Laufzeit des Working Holiday Visums beginnt in der Regel erst mit der Einreise, nicht mit dem Ausstellungsdatum. Häufige Fehler entstehen durch falsche Annahmen zur Aktivierung oder zur Verschiebung des Aufenthaltsbeginns.
Wie viel kostet ein Working Holiday Visum?
Die Kosten eines Working Holiday Visums setzen sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen: der Visumgebühr, die von den zuständigen Behörden erhoben wird, und den Kosten für die verpflichtende Reiseversicherung. Die genauen Beträge variieren je nach Zielland, bleiben jedoch insgesamt gut kalkulierbar.
Zielland | Visumgebühr | Pflichtversicherung (12 Monate, Richtwert) |
|---|---|---|
🇦🇺 Australien | ca. 635 AUD | ca. 350–600 € |
🇨🇦 Kanada | ca. 346 CAD (IEC) | ca. 400–700 € |
🇳🇿 Neuseeland | ca. 455 NZD | ca. 400–650 € |
🇯🇵 Japan | kostenfrei | ca. 400–700 € |
🇰🇷 Südkorea | ca. 90 USD | ca. 400–700 € |
Die Versicherungskosten hängen von der Aufenthaltsdauer und dem Leistungsumfang ab, müssen aber stets den behördlichen Mindestanforderungen entsprechen. Eine nicht konforme oder zu kurz abgeschlossene Versicherung kann dazu führen, dass das Visum nicht erteilt oder bei der Einreise beanstandet wird.
Für viele Antragsteller ist es daher sinnvoll, frühzeitig eine WHV-konforme Versicherung mit klar ausgewiesenen Deckungssummen und offizieller Bestätigung einzuplanen.
Darf man mit einem Working Holiday Visum uneingeschränkt arbeiten?
🛠️ Welche Jobs sind mit einem WHV erlaubt?
Mit einem Working Holiday Visum dürfen Inhaber legal arbeiten, allerdings in der Regel nur in temporären oder saisonalen Tätigkeiten. Typisch sind Jobs in der Landwirtschaft, der Gastronomie, im Tourismus, in der Hotellerie oder bei saisonalen Veranstaltungen. Diese Tätigkeiten sind bewusst so ausgestaltet, dass sie flexibel bleiben und sich mit Reisen kombinieren lassen.
Dauerhafte oder hochqualifizierte Positionen sind mit einem WHV meist nicht vorgesehen, da das Visum nicht auf eine langfristige berufliche Integration ausgelegt ist. Die konkrete Auswahl an erlaubten Tätigkeiten kann je nach Zielland variieren.
🔁 Gibt es Einschränkungen beim Arbeitgeberwechsel?
Ja, in vielen Ländern gelten zeitliche Begrenzungen pro Arbeitgeber. Häufig dürfen WHV-Inhaber nur eine bestimmte Anzahl von Monaten für denselben Arbeitgeber arbeiten, zum Beispiel sechs Monate in Australien oder kürzere Zeiträume in anderen Ländern.
Diese Regel soll verhindern, dass das Working Holiday Visum als Ersatz für ein reguläres Arbeitsvisum genutzt wird. Ein Arbeitgeberwechsel ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch im Rahmen der landesspezifischen Vorgaben erfolgen. Es ist daher wichtig, sich vor Ort über die genauen Regeln des jeweiligen Landes zu informieren.
Kann ein Working Holiday Visum verlängert oder erneut beantragt werden?
🌱 Unter welchen Bedingungen ist ein zweites WHV möglich?
Ob ein Working Holiday Visum verlängert werden kann, hängt ausschließlich vom jeweiligen Zielland ab. In den meisten Ländern ist das WHV auf einen einmaligen Aufenthalt begrenzt. Eine wichtige Ausnahme bildet Australien: Dort können deutsche Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites oder sogar drittes WHV beantragen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass während des ersten Aufenthalts bestimmte Tätigkeiten ausgeübt wurden, etwa in der Landwirtschaft, im Bauwesen oder in anderen offiziell anerkannten Branchen. Diese Arbeiten müssen über eine festgelegte Mindestdauer erfolgen und in definierten Regionen ausgeführt werden. Die Nachweise müssen bei der erneuten Antragstellung vollständig erbracht werden.
❌ Welche Alternativen gibt es bei nicht verlängerbarem WHV?
Ist eine Verlängerung nicht möglich, bestehen dennoch Alternativen. Viele entscheiden sich für ein Working Holiday Visum in einem anderen Land, sofern die Altersgrenze noch nicht erreicht ist.
Je nach persönlichem Projekt kommen auch andere Visaarten infrage, etwa Arbeits-, Studien- oder Sprachvisa. Diese unterliegen jedoch deutlich strengeren Voraussetzungen und unterscheiden sich grundlegend vom flexiblen Charakter des Working Holiday Visums.
Ist eine Reiseversicherung für ein Working Holiday Visum verpflichtend?
Für die meisten Working-Holiday-Länder ist eine gültige Reiseversicherung entweder ausdrücklich vorgeschrieben oder wird bei der Antragstellung bzw. spätestens bei der Einreise kontrolliert. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte oder ein Rücktransport nicht vom Staat des Ziellandes getragen werden müssen.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann das Visum verweigert oder der Aufenthalt erheblich erschwert werden.
Leistung | Mindestanforderung für WHV |
|---|---|
🩺 Medizinische Kosten | ✔ mindestens 1.000.000 € Deckung |
🏥 Krankenhausaufenthalt | ✔ hohe oder unbegrenzte Kostenübernahme |
✈️ Rücktransport | ✔ vollständig abgedeckt |
🤝 Haftpflicht im Ausland | ✔ empfohlen, meist 2–5 Mio. € |
📄 Versicherungsbestätigung | ✔ offiziell, sofort vorlegbar |
Die Versicherung muss in der Regel für die gesamte Dauer des Working Holiday Aufenthalts gelten und den Namen des Versicherten sowie die Gültigkeitsdauer eindeutig ausweisen.
Spezialisierte WHV-Versicherungen sind auf längere Aufenthalte zugeschnitten und erfüllen diese Mindestanforderungen. Anbieter wie HelloSafe ermöglichen es, entsprechende Policen zu vergleichen und eine sofort verfügbare Versicherungsbestätigung zu erhalten, die den formalen Vorgaben der meisten Einwanderungsbehörden entspricht.
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Ja. In den meisten Ländern ist ein bereits gebuchter Rückflug keine Voraussetzung für die Beantragung eines Working Holiday Visums. Allerdings verlangen die Behörden häufig den Nachweis, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die spätere Ausreise zu finanzieren. Dieser Punkt kann bei der Einreise kontrolliert werden.
Ja. Ein Arbeitsvertrag vor der Abreise ist beim Working Holiday Visum nicht erforderlich. Das Visum ist ausdrücklich auf flexible, kurzfristige Beschäftigungen ausgelegt. Die Jobsuche erfolgt in der Regel erst nach der Ankunft im Zielland.
Ja, Kontrollen sind möglich. Auch wenn sie nicht bei jeder Einreise stattfinden, behalten sich die Grenzbehörden ausdrücklich vor, den Finanzierungsnachweis zu prüfen. Wer die geforderten Mindestbeträge nicht belegen kann, riskiert Verzögerungen oder im Extremfall die Zurückweisung.
In vielen Fällen ja, sofern es sich um ein reguläres, auf den Antragsteller lautendes Konto handelt und die Mittel frei verfügbar sind. Wichtig ist, dass die Nachweise klar, aktuell und nachvollziehbar sind. Reine Screenshots ohne Kontoinformationen können problematisch sein.
Bei einer Ablehnung darf das Working Holiday Visum nicht angetreten werden. Bereits entstandene Kosten, etwa für Flüge oder Versicherungen, werden nicht automatisch erstattet. Einige spezialisierte WHV-Versicherungen sehen jedoch eine Rückerstattung der Beiträge vor, wenn das Visum nachweislich abgelehnt wird.
Nein. Ein Working Holiday Visum wird immer individuell beantragt und erteilt. Paare können jedoch parallel Anträge stellen und gemeinsam reisen, sofern beide die Voraussetzungen erfüllen. Es besteht kein Anspruch auf gemeinsame Genehmigung.
Typischerweise können verlangt werden: ein gültiger Reisepass, die Visumbestätigung, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, eine gültige Reiseversicherung sowie ein Rückflugticket oder entsprechende Ausreisemittel. Die genaue Auswahl liegt im Ermessen der Grenzbehörden.
In der Praxis nur eingeschränkt. Das WHV ist primär für temporäre und saisonale Tätigkeiten vorgesehen. Hochqualifizierte oder langfristige Büropositionen sind meist nicht Ziel des Programms und unterliegen teilweise zusätzlichen Einschränkungen.
Das hängt vom Zielland ab. In vielen Ländern ist ein Working Holiday Visum nur einmal pro Person möglich. In anderen, insbesondere Australien, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites oder drittes WHV beantragt werden. Eine allgemeine Wartefrist gilt nicht, maßgeblich sind die jeweiligen Landesregelungen.
