Schengen-Raum 2026: alle 29 Länder, Regeln und Aufenthaltsdauer
Was ist der Schengen-Raum und wie funktioniert er im 2026?
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet von 29 europäischen Staaten, die ihre Binnengrenzkontrollen abgeschafft haben. Sie reisen von einem Schengen-Land ins nächste ohne Passkontrolle und dürfen sich als Kurzaufenthalter 90 Tage innerhalb von 180 Tagen darin bewegen.
Der Name geht auf das Schengener Abkommen zurück, das 1985 im luxemburgischen Ort Schengen unterzeichnet wurde. Fünf Staaten beschlossen damals, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen schrittweise abzubauen. Umgesetzt wurde das 1995, seitdem ist der Schengen-Raum von fünf auf 29 Länder gewachsen.
Zwei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens ist der Schengen-Raum nicht die Europäische Union: vier Schengen-Staaten sind keine EU-Mitglieder, und zwei EU-Staaten gehören nicht dazu. Zweitens gelten die 90 Tage nicht pro Land, sondern für den gesamten Schengen-Raum zusammen. Beides klärt diese Seite mit der vollständigen Länderliste, einer Vergleichstabelle und den aktuellen Einreiseregeln für 2026.
- 29 Mitgliedstaaten: 25 EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
- Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 Vollmitglieder, auch an den Landgrenzen.
- Irland und Zypern sind EU-Mitglieder, gehören aber nicht zum Schengen-Raum.
- Kurzaufenthalte sind auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt, gerechnet für den gesamten Raum.
- Das Ein- und Ausreisesystem EES erfasst seit dem 10. April 2026 alle Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen.
- Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme nachweisen.
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Mehr erfahrenWelche Länder gehören 2026 zum Schengen-Raum?
Zum Schengen-Raum gehören 29 Länder: 25 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 Vollmitglieder, Kroatien seit dem 1. Januar 2023.
Die Zahl 29 ist neu. Bis Ende 2024 wurden häufig 27 oder sogar noch 26 Schengen-Staaten genannt, weil Bulgarien und Rumänien ihre Landgrenzen erst zum 1. Januar 2025 geöffnet haben. See- und Flughafenkontrollen waren dort bereits im März 2024 entfallen. Listen, die noch 26 oder 27 Länder nennen, sind veraltet.

Karte der 29 Länder des Schengen-Raums. Quelle: Europäische Kommission, Stand August 2026.
Land | EU-Mitglied | Im Schengen-Raum seit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
🇧🇪 Belgien | Ja | 1995 | Gründungsstaat des Schengener Abkommens |
🇩🇪 Deutschland | Ja | 1995 | Gründungsstaat des Schengener Abkommens |
🇫🇷 Frankreich | Ja | 1995 | Gründungsstaat des Schengener Abkommens |
🇱🇺 Luxemburg | Ja | 1995 | Namensgeber, das Abkommen wurde hier unterzeichnet |
🇳🇱 Niederlande | Ja | 1995 | Gründungsstaat des Schengener Abkommens |
🇵🇹 Portugal | Ja | 1995 | Beitritt gemeinsam mit Spanien |
🇪🇸 Spanien | Ja | 1995 | Außengrenze zu Marokko (Ceuta und Melilla) |
🇮🇹 Italien | Ja | 1997 | Lange Seeaußengrenze im Mittelmeer |
🇦🇹 Österreich | Ja | 1997 | Zeitweise wieder eingeführte Binnenkontrollen |
🇬🇷 Griechenland | Ja | 2000 | Seit dem Beitritt Bulgariens 2025 über Land mit dem Schengen-Raum verbunden |
🇩🇰 Dänemark | Ja | 2001 | EU-Opt-outs, aber vollwertiges Schengen-Mitglied |
🇫🇮 Finnland | Ja | 2001 | Lange Landaußengrenze zu Russland |
🇮🇸 Island | Nein | 2001 | Nicht in der EU, über den EWR angebunden |
🇳🇴 Norwegen | Nein | 2001 | Nicht in der EU, Landaußengrenze zu Russland |
🇸🇪 Schweden | Ja | 2001 | Keine Landaußengrenze, alle Nachbarn sind Schengen-Staaten |
🇪🇪 Estland | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Russland |
🇱🇻 Lettland | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Russland und Belarus |
🇱🇹 Litauen | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Belarus und Kaliningrad |
🇲🇹 Malta | Ja | 2007 | Inselstaat, ausschließlich Luft- und Seegrenzen |
🇵🇱 Polen | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Belarus und der Ukraine |
🇸🇰 Slowakei | Ja | 2007 | Landaußengrenze zur Ukraine |
🇸🇮 Slowenien | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Kroatien bis 2023 |
🇨🇿 Tschechien | Ja | 2007 | Keine Außengrenze, nur Flughäfen |
🇭🇺 Ungarn | Ja | 2007 | Landaußengrenze zu Serbien |
🇨🇭 Schweiz | Nein | 2008 | Nicht in der EU, Zollkontrollen bleiben möglich |
🇱🇮 Liechtenstein | Nein | 2011 | Nicht in der EU, kleinster Schengen-Staat |
🇭🇷 Kroatien | Ja | 2023 | Jüngster Beitritt vor Bulgarien und Rumänien |
🇧🇬 Bulgarien | Ja | 2025 | Luft und See seit März 2024, Landgrenzen seit 1. Januar 2025 |
🇷🇴 Rumänien | Ja | 2025 | Luft und See seit März 2024, Landgrenzen seit 1. Januar 2025 |
Alle 29 Staaten wenden dieselben Regeln für Kurzaufenthalte an. Ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt gilt deshalb im gesamten Schengen-Raum und nicht nur in dem Land, das es ausgestellt hat.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber seit 2008 vollständig zum Schengen-Raum. Ein gültiges Schengen-Visum berechtigt daher zur Einreise in die Schweiz.
Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen:
- Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Zollunion, Warenkontrollen an der Grenze sind also weiterhin möglich.
- Die Aufenthaltstage in der Schweiz zählen auf dieselben 90 Tage an wie überall sonst im Schengen-Raum.
Was ist der Unterschied zwischen dem Schengen-Raum und der EU?
Der Schengen-Raum regelt den freien Personenverkehr, die Europäische Union ist eine politische und wirtschaftliche Union. 25 Staaten gehören zu beidem, vier Schengen-Staaten sind keine EU-Mitglieder und zwei EU-Staaten gehören nicht zum Schengen-Raum.
Praktisch heißt das: die EU-Mitgliedschaft entscheidet über Binnenmarkt, Zollunion und in vielen Fällen über den Euro. Die Schengen-Mitgliedschaft entscheidet darüber, ob Sie an der Grenze Ihren Pass vorzeigen müssen und ob ein Schengen-Visum dort gilt. Die beiden Kreise überschneiden sich, sie sind aber nicht deckungsgleich.
Land oder Gruppe | Im Schengen-Raum | In der EU | Schengen-Visum gültig | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|---|
🇩🇪 Deutschland, 🇫🇷 Frankreich, 🇪🇸 Spanien, 🇮🇹 Italien | Ja | Ja | Ja | Der Regelfall: 25 Staaten sind in beidem |
🇨🇭 Schweiz | Ja | Nein | Ja | Schengen ohne EU, Zollkontrollen möglich |
🇳🇴 Norwegen | Ja | Nein | Ja | Schengen ohne EU, über den EWR angebunden |
🇮🇸 Island | Ja | Nein | Ja | Schengen ohne EU, über den EWR angebunden |
🇱🇮 Liechtenstein | Ja | Nein | Ja | Schengen ohne EU, kleinster Mitgliedstaat |
🇮🇪 Irland | Nein | Ja | Nein | EU mit Opt-out, eigenes Visum erforderlich |
🇨🇾 Zypern | Nein | Ja | Nein | EU, Binnenkontrollen noch nicht aufgehoben |
🇬🇧 Vereinigtes Königreich | Nein | Nein | Nein | Weder EU noch Schengen, eigene Einreiseregeln |
- Im Schengen-Raum, aber nicht in der EU : Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
- In der EU, aber nicht im Schengen-Raum : Irland und Zypern.
- In beidem : die übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten.
Welche europäischen Länder gehören nicht zum Schengen-Raum?
Nicht zum Schengen-Raum gehören unter anderem Irland, Zypern, das Vereinigte Königreich sowie die Westbalkanstaaten, die Ukraine, Moldau, Belarus und die Türkei. Ein Schengen-Visum berechtigt in keinem dieser Länder zur Einreise.
EU-Staaten außerhalb des Schengen-Raums
- Irland : hat ein Opt-out ausgehandelt und führt eigene Grenzkontrollen sowie eine eigene Visumpolitik. Es bildet mit dem Vereinigten Königreich den gemeinsamen Reiseraum Common Travel Area.
- Zypern : ist EU-Mitglied und wendet Teile der Schengen-Zusammenarbeit an, die Binnengrenzkontrollen wurden vom Rat aber noch nicht aufgehoben. Der Beitrittsprozess läuft, eine Bewertung der Europäischen Kommission wird für September 2026 erwartet.
Weitere europäische Staaten ohne Schengen-Mitgliedschaft
- Vereinigtes Königreich : seit dem Brexit weder in der EU noch im Schengen-Raum, mit eigener Einreisegenehmigung.
- Westbalkan : Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sind Beitrittskandidaten oder potenzielle Kandidaten, aber keine Schengen-Staaten.
- Osteuropa : die Ukraine, Moldau, Belarus und Russland liegen außerhalb des Schengen-Raums.
- Türkei : liegt außerhalb des Schengen-Raums, türkische Staatsangehörige benötigen für Kurzaufenthalte ein Schengen-Visum.
Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan sind formal keine Schengen-Mitglieder, haben aber keine kontrollierten Grenzen zu ihren Nachbarn. In der Praxis erreichen Sie sie mit einem gültigen Schengen-Visum, weil Sie dafür durch Frankreich, Spanien oder Italien reisen. Ein Visum für mehrfache Einreisen ist dabei sinnvoll, damit die Rückreise in den Schengen-Raum nicht scheitert.
Wie lange darf man sich im Schengen-Raum aufhalten?
Kurzaufenthalte im Schengen-Raum sind auf 90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Die 90 Tage gelten für alle 29 Staaten zusammen und setzen sich beim Grenzübertritt in ein anderes Schengen-Land nicht zurück.
Gleitend bedeutet: an jedem Tag Ihres Aufenthalts wird zurückgerechnet, wie viele der vergangenen 180 Tage Sie im Schengen-Raum verbracht haben. Es gibt kein festes Kalenderhalbjahr, das irgendwann neu beginnt.
Sie reisen am 1. März in den Schengen-Raum ein.
30 Tage Frankreich, danach 30 Tage Spanien, danach 30 Tage Italien.
Ergebnis: 90 Tage verbraucht, Sie müssen den Schengen-Raum verlassen.
Erst wenn die frühesten dieser Tage aus dem 180-Tage-Fenster herausrutschen, entsteht neues Kontingent.
Die drei häufigsten Rechenfehler
- Zurücksetzen pro Land : die 90 Tage sind ein gemeinsames Konto für alle 29 Schengen-Staaten, nicht 90 Tage je Land.
- Nur volle Tage zählen : Ein- und Ausreisetag zählen jeweils als voller Tag, auch bei wenigen Stunden.
- Transit ignorieren : ein Umsteigen mit Einreise durch die Grenzkontrolle zählt mit, auch wenn Sie den Flughafen kaum verlassen.
Wenn Sie mehrere Reisen kombinieren, rechnen Sie das Fenster mit unserem 90/180-Tage-Rechner nach, bevor Sie buchen. Ein Überschreiten kann zu Geldstrafen, Einreiseverboten und Problemen bei künftigen Visumanträgen führen.
Ein Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum eines Schengen-Staates zählt nicht auf die 90 Tage an. Wer länger bleiben oder arbeiten will, braucht ein nationales Visum des Ziellandes, nicht ein Schengen-Visum.
Wer darf ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen?
Ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen Staatsangehörige der 29 Schengen-Staaten, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Angehörige der rund 60 visumbefreiten Drittstaaten. Alle übrigen Drittstaatsangehörigen benötigen für Kurzaufenthalte ein Schengen-Visum.
- Staatsangehörige der Schengen-Staaten : freie Bewegung ohne zeitliche Begrenzung durch die 90/180-Regel.
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger : freie Bewegung auch aus Irland und Zypern heraus, auf Grundlage der Freizügigkeit.
- Visumbefreite Drittstaatsangehörige : Kurzaufenthalte bis 90 Tage in 180 Tagen, ohne Visum, aber mit Registrierung an der Außengrenze.
- Inhaber eines Schengen-Visums : Kurzaufenthalte im Rahmen der Gültigkeit und der eingetragenen Anzahl an Einreisen.
EES: die Registrierung an der Außengrenze
Das Ein- und Ausreisesystem EES erfasst seit dem 10. April 2026 alle Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums, mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken statt Passstempel. Das geht aus der Information der Europäischen Kommission hervor. Deutschland hat das System nach Angaben des Bundesinnenministerium bereits am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen.
Praktische Folge: die 90 Tage werden nicht mehr händisch aus Stempeln abgelesen, sondern automatisch berechnet. Eine Überschreitung fällt damit zuverlässig auf, auch Jahre später.
ETIAS: aktueller Stand
Die Reisegenehmigung ETIAS für visumbefreite Reisende ist noch nicht in Kraft. Die Einführung wurde nach Angaben von Euronews im August 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis zum offiziellen Start brauchen visumbefreite Reisende keine ETIAS-Genehmigung, und es gibt keinen Grund, dafür im Voraus zu bezahlen.
Für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland ändert sich innerhalb des Schengen-Raums nichts: Sie reisen mit Personalausweis oder Reisepass. Für die medizinische Versorgung greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), allerdings nur im öffentlichen Gesundheitssystem des Reiselandes und nach den dortigen Regeln, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert.
Welche Versicherung brauchen Sie für eine Reise in den Schengen-Raum?
Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme nachweisen, gültig in allen 29 Schengen-Staaten und für die gesamte Aufenthaltsdauer. Das Auswärtige Amt nennt diesen Nachweis als Pflichtunterlage im Visumantrag.
Für visumbefreite Reisende und für EU-Bürger ist die Versicherung keine Pflicht, aber die EHIC deckt nur die staatliche Grundversorgung ab und zahlt weder Rücktransport noch private Kliniken. Genau diese beiden Posten sind die teuersten.
Warum diese Verträge für den Schengen-Raum funktionieren
Sie kommen im Krankenhaus unter, ohne die Rechnung vorstrecken zu müssen, und der medizinisch notwendige Rücktransport wird zu den tatsächlichen Kosten übernommen. Alle fünf hier verglichenen Verträge gelten im gesamten Schengen-Raum und liefern das Versicherungszertifikat für den Visumantrag sofort als PDF.
Unser erster Platz ist der Gold Plan: 80.000 Euro für Krankenhaus- und Behandlungskosten sind mehr als das Doppelte der gesetzlichen Mindestdeckung, und das für 34,80 Euro bei 20 Tagen. Wer nur das Nötigste braucht, nimmt den Silver Plan für 29,00 Euro mit den geforderten 30.000 Euro. Reisende über 75 finden bei Cap Schengen die einzige Lösung im Vergleich, die bis 86 Jahre zeichnet.
P. Laurore, Co-founder & Travel and Credit Card Insurance Expert bei HelloSafe
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Echte Preise für 1 reisende Person, 35 Jahre, 20 Tage in Deutschland, Wohnsitz Türkei, in Euro. Daten von HelloSafe, August 2026. Die Police wird auf den Namen der reisenden Person und mit deren Wohnsitzland abgeschlossen. Deckungssummen und Bedingungen stammen aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.
HelloSafe ist als App in ChatGPT verfügbar. Installieren Sie sie über den Tab Apps in ChatGPT und geben Sie dann @HelloSafe gefolgt von Ihrem Reiseziel und Ihren Daten ein, um Reiseversicherungen zu vergleichen.
Was kostet eine Reiseversicherung für den Schengen-Raum?
Eine visumkonforme Reiseversicherung für den Schengen-Raum kostet bei 20 Tagen Aufenthalt zwischen 29,00 und 46,00 Euro, also etwa 1,45 bis 2,30 Euro pro Tag. Der Preis hängt vor allem von der Aufenthaltsdauer, dem Alter und der gewählten Deckungssumme ab.
Vertrag | Preis für 20 Tage | Krankheitskosten im Ausland | Selbstbehalt | Höchstalter |
|---|---|---|---|---|
Silver Plan Günstigster konformer Einstieg | 29,00 € | 30.000 € | 80 € pro Person und Behandlung | 75 Jahre |
Gold Plan Bestes Verhältnis von Deckung und Preis | 34,80 € | 80.000 € | 80 € pro Person und Behandlung | 75 Jahre |
Go Schengen Niedrigster Selbstbehalt | 37,00 € | 30.000 € | 30 € pro Krankheitsfall | 75 Jahre |
Go Schengen + Mit Privathaftpflicht | 41,00 € | 30.000 € | 30 € pro Krankheitsfall | 75 Jahre |
Cap Schengen Für Reisende über 75 | 46,00 € | 30.000 € | 80 € pro Person und Behandlung | 86 Jahre |
Zwei Zahlen aus dieser Tabelle sind es wert, genauer hinzusehen. Der Gold Plan kostet 5,80 Euro mehr als der Silver Plan und verdoppelt dafür die Deckungssumme von 30.000 auf 80.000 Euro. Und Go Schengen verlangt bei einer Behandlung nur 30 Euro Selbstbehalt statt 80 Euro, was den etwas höheren Beitrag bei einem Arztbesuch bereits wieder ausgleicht.
Ein Jahresvertrag lohnt sich erst bei mehreren Reisen. Schengen Annual kostet 749,00 Euro im Jahr und ist damit erst ab etwa fünfzehn Einzelreisen günstiger als eine Police pro Reise.
Welche Bedingungen und Ausschlüsse gelten bei Reisen in den Schengen-Raum?
Die typische Schengen-Reisekrankenversicherung deckt Krankheit und Unfall, aber weder Reiserücktritt noch Gepäck noch Such- und Bergungskosten. Dazu kommt bei jedem Vertrag ein Selbstbehalt zwischen 30 und 80 Euro, der bei jeder Behandlung greift.
Leistung | Gold Plan | Silver Plan | Go Schengen + | Cap Schengen |
|---|---|---|---|---|
Krankheits- und Krankenhauskosten Notfallbehandlung im Reiseland | 80.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Rücktransport Medizinisch notwendige Rückführung | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten |
Direktabrechnung Keine Vorauszahlung im Krankenhaus | Enthalten | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
Zahnbehandlung im Notfall | 150 € | 150 € | 150 € | 150 € |
Privathaftpflicht | Nicht enthalten | Nicht enthalten | 3.500.000 € | Nicht enthalten |
Reiserücktritt | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
Gepäck | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
Such- und Bergungskosten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
Erstattung bei Visumablehnung | Tatsächliche Kosten | Nicht enthalten | Enthalten | Enthalten |
Schengen-Zertifikat für den Visumantrag | Enthalten | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
- Deckungssumme über dem Minimum : 30.000 Euro sind die gesetzliche Untergrenze, eine Intensivbehandlung in Westeuropa liegt schnell darüber. Der Gold Plan bietet mit 80.000 Euro Puffer.
- Geltung im gesamten Schengen-Raum : alle hier verglichenen Verträge decken alle 29 Staaten ab, was für den Visumantrag zwingend ist.
- Keine Vorauszahlung im Krankenhaus : die Direktabrechnung ist bei allen vier Verträgen enthalten und erspart Ihnen vierstellige Vorschüsse.
- Zertifikat sofort als PDF : jeder Vertrag liefert das Schengen-Zertifikat, das dem Visumantrag beiliegen muss.
Die Klauseln, die im Kleingedruckten stehen
- Selbstbehalt bei jeder Behandlung : 80 Euro pro Person und Behandlung bei Gold Plan, Silver Plan und Cap Schengen, 30 Euro pro Krankheitsfall bei Go Schengen und Go Schengen +.
- Jahresobergrenze bei Go Schengen : die Krankheitskosten sind zusätzlich auf 30.000 Euro pro Jahr gedeckelt, nicht pro Reise.
- Haftpflicht ohne die Schweiz : die Privathaftpflicht von Go Schengen + über 3.500.000 Euro gilt im Schengen-Raum mit Ausnahme der Schweiz, und bei Sachschäden greift ein Selbstbehalt von 150 Euro.
- Altersgrenze 75 Jahre : vier der fünf Verträge zeichnen nur bis 75 Jahre. Nur Cap Schengen versichert bis 86 Jahre.
- Zahnbehandlung gedeckelt : 150 Euro Höchstgrenze bei allen Verträgen, das reicht für eine Schmerzbehandlung, nicht für eine Krone.
- Erstattung bei Visumablehnung nur bedingt : bei Go Schengen und Go Schengen + nur für Verträge ab 30 Tagen Laufzeit, abzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr.
Wenn Sie den Vertrag für einen Visumantrag brauchen, vergleichen Sie die konformen Policen direkt auf unserer Seite zur Schengen-Visum-Versicherung. Geht es Ihnen dagegen um eine Reise innerhalb Europas ohne Visumpflicht, ist eine klassische Reiseversicherung mit Reiserücktritt und Gepäck meist die passendere Wahl. Die Voraussetzungen des Kurzaufenthaltsvisums selbst erklären wir beim Schengen-Visum Typ C.
Was sollten Sie sonst noch über den Schengen-Raum wissen?
Der Schengen-Raum umfasst 29 Länder: 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 Vollmitglieder, davor wurden häufig 27 Staaten genannt.
Ja. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums. Die Kontrollen an Luft- und Seegrenzen waren bereits im März 2024 entfallen, seit Januar 2025 gilt das auch für die Landgrenzen.
Ja. Die Schweiz ist seit 2008 Mitglied des Schengen-Raums, obwohl sie nicht zur Europäischen Union gehört. Ein gültiges Schengen-Visum berechtigt zur Einreise. Weil die Schweiz nicht in der EU-Zollunion ist, bleiben Warenkontrollen an der Grenze möglich.
Ja. Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums und wendet die Schengen-Regeln vollständig an. Ein Schengen-Visum gilt dort im Rahmen von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Nein. Zypern ist EU-Mitglied, die Binnengrenzkontrollen wurden aber noch nicht aufgehoben. Ein Schengen-Visum berechtigt deshalb nicht automatisch zur Einreise. Der Beitrittsprozess läuft, eine Bewertung der Europäischen Kommission wird für September 2026 erwartet.
Nein. Irland ist EU-Mitglied, hat für Schengen aber ein Opt-out ausgehandelt und führt eigene Grenzkontrollen sowie eine eigene Visumpolitik. Für Irland ist ein separates Visum erforderlich.
Nein. Das Vereinigte Königreich gehört seit dem Brexit weder zur EU noch zum Schengen-Raum und wendet eigene Einreiseregeln an. Ein Schengen-Visum gilt dort nicht.
Ja. Jeder Tag im Schengen-Raum zählt, auch Transittage und sehr kurze Aufenthalte. Ein- und Ausreisetag werden jeweils als voller Tag gerechnet, selbst wenn Sie nur wenige Stunden im Land waren.
Ein Überschreiten kann zu Geldstrafen, befristeten Einreiseverboten und Ablehnungen bei künftigen Visumanträgen führen. Seit der vollständigen Inbetriebnahme des Ein- und Ausreisesystems EES am 10. April 2026 wird die Aufenthaltsdauer automatisch berechnet, ein Überschreiten fällt daher zuverlässig auf.
Für 20 Tage Aufenthalt liegen die Preise nach den HelloSafe-Daten vom August 2026 zwischen 29,00 Euro für den Silver Plan und 46,00 Euro für Cap Schengen, also etwa 1,45 bis 2,30 Euro pro Tag. Der Gold Plan bietet mit 80.000 Euro Deckungssumme für 34,80 Euro das beste Verhältnis.
Nein. Ein Schengen-Visum erlaubt Tourismus, Familienbesuche und kurze Geschäftsreisen, aber keine Erwerbstätigkeit und keinen dauerhaften Aufenthalt. Dafür brauchen Sie ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel des jeweiligen Landes.
Derzeit nicht. Die Reisegenehmigung ETIAS ist noch nicht in Kraft, die Einführung wurde im August 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben. Bis zum offiziellen Start ist keine ETIAS-Genehmigung erforderlich und es besteht kein Grund, im Voraus dafür zu bezahlen.
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