Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A): Regeln, Voraussetzungen und Risiken beim Umsteigen

Der Transit über einen Flughafen im Schengen-Raum wird oft als einfache Zwischenlandung wahrgenommen, gehört jedoch zu den am häufigsten missverstandenen Reisesituationen in Europa. Jedes Jahr wird Tausenden von Reisenden das Boarding verweigert, sie werden unerwarteten Dokumentenkontrollen unterzogen oder müssen ihre Reiseroute in letzter Minute ändern, weil sie davon ausgegangen sind, dass ein „Transit“ niemals ein Visum erfordert. Tatsächlich hängen die Schengen-Transitregeln von präzisen administrativen Kriterien ab, die je nach Staatsangehörigkeit, Flughafenstruktur und Reiseverlauf variieren.

Ob Sie ein Schengen-Transitvisum benötigen, hängt nicht allein von der Dauer Ihres Zwischenstopps ab. Ob Sie sich im Airside-Bereich aufhalten oder den internationalen Transitbereich verlassen, ob Sie mit einem einzigen Ticket oder mit separaten Tickets reisen, ob Sie aufgegebenes Gepäck haben oder über Nacht umsteigen – all diese Faktoren können Ihre Visumpflichten vollständig verändern. Diese Elemente im Voraus zu verstehen, ist entscheidend, um eine Zurückweisung beim Check-in, finanzielle Verluste und Reiseunterbrechungen zu vermeiden.

Wichtige Erkenntnisse
  • ✈️ Ein Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A) erlaubt ausschließlich den Aufenthalt innerhalb des internationalen Transitbereichs des Flughafens
  • 🛂 Das Verlassen der Transitzone — selbst kurzfristig — gilt als Einreise in den Schengen-Raum und erfordert in der Regel ein Visum des Typs C
  • 🎟️ Selbsttransfers, getrennte Tickets, aufgegebenes Gepäck und Übernachtungsstopps sind die häufigsten Risikofaktoren
  • 📊 Im Jahr 2024 wurden rund 20 % der Anträge auf Schengen-Flughafentransitvisa abgelehnt, eine höhere Quote als bei regulären Touristenvisa
  • 🧾 Fluggesellschaften setzen die Visabestimmungen beim Check-in strikt durch und können das Boarding bereits vor der Grenzkontrolle verweigern
  • 🛡️ Eine Reiseversicherung ist für ein Transitvisum (Typ A) nicht immer vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen (und teilweise von Behörden verlangt), etwa bei medizinischen Notfällen, verpassten Anschlussflügen oder einer unerwarteten Einreise in den Schengen-Raum
  • 💶 Typische Kosten: Die Gebühr für ein Schengen-Transitvisum beträgt 90 € für Erwachsene; die Kosten für eine Reiseversicherung variieren je nach Anbieter, beginnen jedoch häufig mit einer geringen Tagespauschale — ein Vergleich über Plattformen wie HelloSafe lohnt sich.

Benötigen Sie ein Schengen-Transitvisum?

Ob ein Schengen-Transitvisum erforderlich ist, hängt in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Struktur Ihres Transits ab. Der Schengen-Raum sieht ein spezielles Visaregime für den Flughafentransit vor, das sogenannte Flughafentransitvisum (ATV – Typ A), das ausschließlich Reisende betrifft, die sich im internationalen Transitbereich eines Schengen-Flughafens aufhalten.

Auf EU-Ebene gibt es eine gemeinsame Liste von Staatsangehörigkeiten, deren Bürger beim Transit über einen Schengen-Flughafen ein Flughafentransitvisum benötigen — selbst bei kurzen Zwischenstopps und auch dann, wenn sie den Flughafen nicht verlassen. Diese Liste ist durch europäische Verordnungen festgelegt und gilt in allen Schengen-Staaten.

Zusätzlich zu dieser EU-weiten Liste können einzelne Schengen-Staaten je nach Transitflughafen oder Reiseroute zusätzliche Anforderungen an das Flughafentransitvisum für bestimmte Nationalitäten festlegen. Das bedeutet, dass zwei Reisende derselben Staatsangehörigkeit je nach Transitland unterschiedlichen Verpflichtungen unterliegen können.

Zur Klarstellung der häufigsten Situationen fasst die folgende Tabelle zusammen, wann ein Schengen-Transitvisum in der Regel erforderlich ist:

Situation des Reisenden
Ist ein Transitvisum erforderlich?
🌍 Staatsangehörigkeit auf der EU-Liste für Flughafentransitvisa
Ja
🛂 Visumfreie Staatsangehörigkeit
Nein
🚪 Transit mit Einreise in den Schengen-Raum
Visum Typ C erforderlich
Staatsangehörigkeiten mit Schengen-Visumpflicht

EU-weite Liste der Staatsangehörigkeiten, die dem Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A) unterliegen:

Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.

Zusätzlich zu dieser EU-weiten Liste wenden einige Schengen-Staaten je nach Transitflughafen oder Reiseroute zusätzliche Transitvisumpflichten für bestimmte Nationalitäten an. Daher ist es unerlässlich, stets die Regeln des konkreten Transitlandes zu überprüfen.

Daraus folgt: Allein die Dauer des Zwischenstopps zu prüfen, reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob Sie dem Flughafentransitvisum-Regime unterliegen und ob Ihre Reiseroute einen durchgehenden Aufenthalt im Airside-Bereich erlaubt.

Gut zu wissen

Allein die Dauer des Zwischenstopps zu prüfen, reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob Sie dem Flughafentransitvisum-Regime unterliegen und ob Ihre Reiseroute einen durchgehenden Aufenthalt im Airside-Bereich erlaubt.

Was ist ein Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A)?

Ein Schengen-Flughafentransitvisum, auch als Typ A bezeichnet, ist speziell für Reisende vorgesehen, die einen Schengen-Flughafen passieren, ohne in den Schengen-Raum einzureisen. Es gilt ausschließlich für den Transit zwischen zwei Nicht-Schengen-Zielen und beschränkt strikt, was während des Zwischenstopps erlaubt ist.

Was erlaubt ein Visum des Typs A?

Ein Visum des Typs A berechtigt Sie dazu:

  • Ausschließlich den internationalen Transitbereich eines Schengen-Flughafens zu nutzen
  • Auf den Anschlussflug zu warten, ohne die Passkontrolle zu passieren
  • Sich für die Dauer des Anschlusses im Flughafen aufzuhalten, solange Sie sich im Airside-Bereich befinden

Dieses Visum gilt nicht als Einreise in den Schengen-Raum und hat keinen Einfluss auf die 90/180-Tage-Regel, da keine Überschreitung der Außengrenze erfolgt.

ℹ️ Was ist die 90/180-Tage-Regel?

Die 90/180-Tage-Regel begrenzt Aufenthalte im Schengen-Raum auf maximal 90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen für Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) und visumfreie Reisende. Da der Airside-Transit keine Einreise in den Schengen-Raum darstellt, wird die im internationalen Transitbereich verbrachte Zeit nicht auf diese Grenze angerechnet.

Was erlaubt ein Visum des Typs A nicht?

Ein Schengen-Flughafentransitvisum erlaubt nicht:

  • Den Flughafen zu verlassen oder die Grenzkontrolle zu passieren, auch nicht kurzfristig
  • Eine Übernachtung außerhalb des internationalen Transitbereichs
  • Reisen innerhalb des Schengen-Raums, einschließlich Anschlussflügen in ein anderes Schengen-Land

Erfordert Ihre Reiseroute irgendeine Form der Grenzüberquerung — etwa zum Flughafenwechsel, zur Gepäckabholung oder für eine Hotelübernachtung — ist ein Visum des Typs A nicht mehr ausreichend und es kann stattdessen ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen Airside- und Landside-Transit?

Die Unterscheidung zwischen Airside- und Landside-Transit ist eines der wichtigsten Kriterien zur Bestimmung, ob ein Schengen-Transitvisum oder ein reguläres Schengen-Visum erforderlich ist. Vereinfacht gesagt bedeutet Airside-Transit, dass Sie sich im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten, während Landside-Transit das Passieren der Grenzkontrolle und die offizielle Einreise in den Schengen-Raum erfordert.

Ein Transit wird zur Einreise in den Schengen-Raum, sobald Sie den internationalen Transitbereich verlassen müssen. Dies kann selbst bei kurzen Zwischenstopps und ohne Besuchsabsicht geschehen. Ticketstruktur, Gepäckabfertigung oder Übernachtungen zwingen Reisende häufig zur Überschreitung der Außengrenze und lösen damit andere Visumpflichten aus.

Die folgende Tabelle fasst die häufigsten Situationen und ihre Konsequenzen zusammen:

Situation
Airside-Transit
Einreise in den Schengen-Raum
Eine Buchung, kein erneutes Einchecken des Gepäcks
Getrennte Tickets (Selbsttransfer)
Aufgegebenes Gepäck abzuholen
Übernachtung außerhalb des Flughafens
Airside-Transit und Schengen-Visaregeln

In der Praxis sind viele Reisende überrascht, dass Selbsttransfers und aufgegebenes Gepäck fast immer eine Grenzkontrolle erfordern — unabhängig von der Dauer des Anschlusses. Deshalb ist das Verständnis der Unterscheidung zwischen Airside und Landside vor der Buchung einer Schengen-Transitroute entscheidend.

Welche Transitszenarien verursachen am häufigsten Probleme?

Bestimmte Transitsituationen führen regelmäßig zu Schwierigkeiten für Reisende an Schengen-Flughäfen. Sie sind für den Großteil der Fälle von Boarding-Verweigerungen, unerwarteten Visaanforderungen und kurzfristigen Routenänderungen verantwortlich, selbst bei kurzen Zwischenstopps.

Ändern getrennte Tickets die Visaanforderungen?

Ja. Reisen mit getrennten Tickets (Selbsttransfer) verändert häufig die Visabewertung. Sind Flüge nicht unter einer einzigen Buchung zusammengefasst, stellen Fluggesellschaften oft keine Bordkarte für den Anschlussflug am Abflugort aus. Infolgedessen muss der Reisende den internationalen Transitbereich verlassen, um erneut einzuchecken, was automatisch eine Einreise in den Schengen-Raum bedeutet.

Aus diesem Grund behandeln Fluggesellschaften und Grenzbehörden Selbsttransfers anders: Ohne bestätigte Bordkarte für den Weiterflug besteht keine Garantie, dass der Reisende während des gesamten Anschlusses im Airside-Bereich bleiben kann.

Erzwingt aufgegebenes Gepäck die Einreise in den Schengen-Raum?

In vielen Fällen ja. Wird Ihr Gepäck nicht bis zum Endziel durchgecheckt, müssen Sie es am Transitflughafen abholen und für den nächsten Flug erneut aufgeben. Dieser Vorgang findet landside statt und erfordert das Passieren der Grenzkontrolle.

Aufgegebenes Gepäck ist daher einer der häufigsten Gründe für Boarding-Verweigerungen beim Schengen-Transit. Viele Reisende sind sich dieser Regel bei der Buchung von Flügen mit verschiedenen Airlines oder getrennten Tickets nicht bewusst.

Sind Übernachtungsstopps ohne Einreise erlaubt?

Nicht immer. Während einige große internationale Flughäfen einen Verbleib im Airside-Bereich über Nacht erlauben, schließen viele Schengen-Flughäfen ihre internationalen Transitbereiche nachts oder unterliegen betrieblichen Einschränkungen.

In solchen Fällen müssen Reisende den Flughafen verlassen, in einem Hotel übernachten und am nächsten Tag zurückkehren — was eine Einreise in den Schengen-Raum darstellt. Ohne das entsprechende Visum kann dies bereits am Abflugort zur Boarding-Verweigerung führen.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Schengen-Transitvisum (Typ A)?

Die Beantragung eines Schengen-Flughafentransitvisums (Typ A) erfordert die Erfüllung klar definierter administrativer Voraussetzungen. Obwohl dieses Visum keine Einreise in den Schengen-Raum erlaubt, prüfen die Behörden, ob der Reisende tatsächlich im Transit verbleibt und die Reise wie geplant fortsetzt.

Welche Unterlagen werden in der Regel verlangt?

Die genaue Liste kann je nach Konsulat und Transitland leicht variieren, üblicherweise werden jedoch folgende Dokumente verlangt:

  • Ein gültiger Reisepass, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und über das Transitdatum hinaus gültig
  • Ein bestätigtes Weiterflugticket mit Abflug vom Schengen-Flughafen
  • Ein Nachweis der Einreiseberechtigung für das Endziel, etwa ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, falls erforderlich
  • Ggf. ergänzende Unterlagen wie Finanzierungsnachweise oder Reisedetails zur Bewertung der Transitabsicht

Klare und konsistente Unterlagen sind entscheidend, da Zweifel an der Weiterreise einer der häufigsten Ablehnungsgründe sind.

Schritte zur Beantragung eines Schengen-Transitvisums

Das Antragsverfahren für ein Schengen-Flughafentransitvisum umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Bestimmung des zuständigen Konsulats anhand des Schengen-Transitflughafens
  2. Prüfung, ob für die eigene Staatsangehörigkeit und Reiseroute ein Transitvisum erforderlich ist
  3. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen mit konsistenten Flugdaten
  4. Terminvereinbarung beim Konsulat oder einem autorisierten Visazentrum
  5. Abgabe biometrischer Daten, sofern erforderlich
  6. Abwarten der Entscheidung, die in der Regel bis zu 15 Kalendertage dauert, aber verlängert werden kann

Eine frühzeitige Antragstellung und eine klare Transitroute verringern das Ablehnungsrisiko erheblich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Beantragung eines Schengen-Visums.

Wie viel kostet ein Schengen-Transitvisum und wie lange dauert es?

Die wichtigsten administrativen Eckdaten eines Schengen-Transitvisums sind auf EU-Ebene festgelegt und gelten einheitlich in allen Schengen-Staaten:

Punkt
Daten
Visagebühr (Erwachsene)
90 €
Reguläre Bearbeitungszeit
15 Kalendertage
Maximale Bearbeitungszeit
Bis zu 45 Tage
Gültigkeit
Beschränkt auf die Transitdaten
Schengen-Visagebühren

Die Bearbeitungszeiten können sich in Reisehochzeiten oder bei zusätzlichen Prüfungen verlängern, weshalb eine frühzeitige Antragstellung dringend empfohlen wird.

Ist eine Reiseversicherung beim Schengen-Transit sinnvoll?

Bei einer einfachen Zwischenlandung steht die Reiseversicherung oft nicht im Vordergrund, kann jedoch beim Schengen-Transit eine wichtige Rolle spielen. Ihre Relevanz hängt stark von der Struktur des Transits und dem mit der Reiseroute verbundenen Risiko ab.

Ist eine Versicherung für ein Transitvisum verpflichtend?

Für ein Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A) ist eine Reiseversicherung nach EU-Recht nicht zwingend vorgeschrieben, da keine offizielle Einreise in den Schengen-Raum erfolgt. Viele Anträge werden daher ohne Nachweis einer Krankenversicherung geprüft.

In komplexeren oder grenzwertigen Fällen — etwa bei langen Zwischenstopps oder erhöhtem Risiko verpasster Anschlüsse — wird eine Versicherung jedoch häufig erwartet, um sicherzustellen, dass der Reisende auf eine unerwartete Einreise vorbereitet ist.

Warum wird eine Versicherung dennoch empfohlen?

Auch während eines Transits können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Medizinische Notfälle am Flughafen, Flugverspätungen, Annullierungen oder verpasste Anschlüsse können dazu führen, dass ein Reisender länger als geplant bleibt oder vorübergehend in den Schengen-Raum einreisen muss.

Eine Schengen-konforme Reiseversicherung bietet daher zusätzlichen Schutz und erhöht die Glaubwürdigkeit des Antrags. Der Vergleich über eine neutrale Plattform wie HelloSafe hilft dabei, eine passende Absicherung für Transit- oder Kurzaufenthalte zu finden, ohne unnötige Leistungen abzuschließen.

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Warum verweigern Fluggesellschaften beim Schengen-Transit das Boarding?

Bei vielen Reisenden treten Probleme im Zusammenhang mit dem Schengen-Transit bereits vor der Ankunft in Europa auf — direkt am Check-in-Schalter. Fluggesellschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der Visabestimmungen und agieren oft restriktiver als erwartet.

Welche Pflichten haben Fluggesellschaften?

Fluggesellschaften haften finanziell für die Beförderung von Passagieren, die die Einreise- oder Transitvoraussetzungen nicht erfüllen. Wird einem Reisenden bei der Ankunft die Einreise oder der Transit verweigert, kann die Airline für Rücktransport, Unterkunft und Verwaltungskosten aufkommen müssen.

Daher führen Airlines beim Check-in konservative Dokumentenprüfungen durch und stützen sich auf internationale Datenbanken sowie interne Compliance-Verfahren. Bestehen Zweifel an den Visabestimmungen — insbesondere bei Selbsttransfers, aufgegebenem Gepäck oder Übernachtungen — wird das Boarding oft vorsorglich verweigert.

Welche Probleme erleben Reisende in der Praxis?

In der Praxis kommt es häufig zu Boarding-Verweigerungen trotz kurzer oder scheinbar unkomplizierter Zwischenstopps. Viele Reisende berichten, dass ihnen der Einstieg verweigert wurde, obwohl offizielle Regierungswebseiten in ihrem konkreten Fall kein Visum vorsehen.

Widersprüchliche Informationen zwischen Fluggesellschaften und offiziellen Stellen verschärfen diese Situation und lassen Reisenden kaum Verhandlungsspielraum am Flughafen. Daher ist das Verständnis der Durchsetzungspraxis der Airlines ebenso wichtig wie die Kenntnis der rechtlichen Visaregeln.

Wie hoch sind die Ablehnungsquoten und Statistiken zu Schengen-Transitvisa?

Zu wissen, wie häufig Schengen-Transitvisa abgelehnt werden — und aus welchen Gründen — hilft, das administrative Risiko besser einzuschätzen. Entgegen verbreiteter Annahmen werden Flughafentransitvisa nicht automatisch erteilt, sondern streng geprüft.

Was zeigen offizielle Schengen-Daten?

Nach den neuesten konsolidierten Schengen-Statistiken wurden im Jahr 2024 weltweit mehr als 8.600 Anträge auf Flughafentransitvisa (Typ A) gestellt. Davon wurde etwa jeder fünfte Antrag abgelehnt, was einer Ablehnungsquote von rund 20 % entspricht.

Diese Quote liegt deutlich über der von regulären Schengen-Kurzaufenthaltsvisa (Touristenvisa) und verdeutlicht die Sensibilität von Transitfällen, obwohl keine Einreiseabsicht besteht.

Erfahren Sie mehr über die Ablehnungsquoten von Schengen-Visa.

Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Ablehnungen sind selten auf ein einzelnes fehlendes Dokument zurückzuführen. Meist entstehen sie durch Zweifel an der Durchführbarkeit oder Glaubwürdigkeit des Transits, darunter:

  • Ein wahrgenommenes Risiko, den internationalen Transitbereich zu verlassen — absichtlich oder aufgrund der Reiseroute
  • Unzureichende Nachweise der Weiterreise, etwa unklare Anschlussflüge oder fehlende Bestätigungen
  • Zweifel an der reinen Transitabsicht, insbesondere bei komplexen oder anfälligen Reiseplänen

In den meisten Fällen prüfen die Behörden, ob der Reisende realistisch im Airside-Bereich bleiben kann. Jede Unsicherheit in diesem Punkt erhöht die Ablehnungswahrscheinlichkeit erheblich.

Was sollten Sie vor der Buchung eines Schengen-Transits prüfen?

Vor der Buchung einer Reiseroute mit Zwischenstopp an einem Schengen-Flughafen sollten einige zentrale Punkte überprüft werden. Die meisten Transitprobleme entstehen bereits bei der Buchung, wenn Reisende davon ausgehen, dass die Visabestimmungen denen anderer Transitregionen entsprechen.

Prüfpunkte
Was zu überprüfen ist
🌍 Staatsangehörigkeit
Prüfen, ob Ihre Staatsangehörigkeit dem Schengen-Flughafentransitvisum unterliegt und ob zusätzliche nationale Regeln gelten
🎟️ Ticketart
Klären, ob die Reise auf einem einzigen Ticket oder mit getrennten Tickets und Selbsttransfer gebucht ist
🧳 Gepäckregeln
Überprüfen, ob das Gepäck bis zum Endziel durchgecheckt wird oder abgeholt und neu aufgegeben werden muss
🛡️ Reiseversicherung
Geeignete Absicherung bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder unerwarteter Einreise in den Schengen-Raum erwägen
Checkliste für einen reibungslosen Transit

Diese Checkliste hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und die Wahrscheinlichkeit von Boarding-Verweigerungen oder Visaproblemen während des Transits zu reduzieren.

FAQ

Ein Schengen-Transitvisum ist nur in bestimmten Fällen erforderlich. Entscheidend sind Ihre Staatsangehörigkeit und ob Sie während des gesamten Zwischenstopps im internationalen Transitbereich bleiben. Einige Nationalitäten unterliegen dem Flughafentransitvisum (Typ A) auch bei kurzen Anschlüssen, andere sind visumfrei. Müssen Sie den Transitbereich verlassen, ist in der Regel ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erforderlich.

Nein. Ein Schengen-Flughafentransitvisum (Typ A) berechtigt nicht zum Passieren der Grenzkontrolle oder zum Verlassen des Flughafens. Es erlaubt ausschließlich den Aufenthalt im internationalen Transitbereich. Das Verlassen des Flughafens gilt als Einreise in den Schengen-Raum und erfordert ein anderes Visum.

Nein. Die im Airside-Transit verbrachte Zeit wird nicht auf die 90/180-Tage-Regel angerechnet, da keine offizielle Einreise in den Schengen-Raum erfolgt. Die Regel gilt nur für Aufenthalte mit Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) oder visumfreie Einreisen.

Ist Ihr Gepäck nicht bis zum Endziel durchgecheckt, müssen Sie es am Transitflughafen abholen und neu aufgeben. Dies erfordert das Verlassen des Transitbereichs und das Passieren der Grenzkontrolle. In diesem Fall reicht ein Transitvisum nicht aus und ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) kann erforderlich sein.

Ja. Ein gültiges Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt sowohl den Transit als auch die Einreise in den Schengen-Raum, sofern es am Reisetag gültig ist. Manche Reisende nutzen ein Typ-C-Visum für Transits mit Grenzübertritt, Übernachtungen oder Selbsttransfers.

Ja. Fluggesellschaften sind verpflichtet zu prüfen, ob Passagiere die Einreise- und Transitvoraussetzungen erfüllen. Bestehen Zweifel an der rechtmäßigen Durchreise, kann das Boarding bereits beim Check-in verweigert werden, auch bei kurzen Zwischenstopps.

Ein Schengen-Transitvisum wird nicht automatisch erteilt. Im Jahr 2024 wurde etwa jeder fünfte Antrag abgelehnt. Die Behörden prüfen, ob der Reisende realistisch im Transit verbleiben und die Reise fortsetzen kann, ohne in den Schengen-Raum einzureisen.

Ja. Trotz eines EU-weiten Rahmens für Flughafentransitvisa können einzelne Schengen-Staaten zusätzliche Anforderungen für bestimmte Nationalitäten oder Reiserouten festlegen. Daher ist es unerlässlich, die spezifischen Regeln des Transitlandes zu prüfen.

Antoine Fruchard — Founder & Travel Insurance Expert
A. FruchardMitgründer & Experte für Reiseversicherungen
Mit über 11 Jahren Erfahrung in der Reiseversicherungsvermittlung hat Antoine mit allen Akteuren der Branche zusammengearbeitet: Versicherern, Reiseveranstaltern, Maklern und Vertriebspartnern. Er hat Hunderte von Verträgen analysiert, Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Preise verglichen und Kundenfeedback zu Schadensfällen und Erstattungen eingehend ausgewertet. Er verfügt über einen MBA in Wirtschaft und Finanzen und hat zudem zwei auf Reiseversicherungen spezialisierte Insurtechs mitgegründet, bevor er HelloSafe ins Leben rief – mit einer klaren Mission: Transparenz und Fachkompetenz in einen oft undurchsichtigen Markt zu bringen. Heute stellt er seine einzigartige Erfahrung in den Dienst der Reisenden und bietet zuverlässige Vergleiche, praxisnahe Tipps und präzise Empfehlungen, um die besten Reiseversicherungen zu finden, die den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen.

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