Schengen-Visum Typ C: Voraussetzungen, Antrag, Kosten und Dauer
Das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum gehört zu den weltweit am häufigsten beantragten Visa. Jedes Jahr nutzen Millionen von Reisenden dieses Visum für Tourismus, Familienbesuche, Geschäftsreisen, Konferenzen oder kurzfristige Studienaufenthalte in Europa. Trotz seiner Popularität wird das Verfahren oft als komplex und schwer vorhersehbar wahrgenommen: Die Ablehnungsquoten bleiben spürbar, die Anforderungen können sich von einem Schengen-Land zum nächsten leicht unterscheiden, und viele Antragsteller verstehen nicht, was Konsulate über die offizielle Checkliste hinaus wirklich erwarten.
In der Praxis geht es bei der Erteilung eines Schengen-Visums Typ C weniger darum, möglichst viele Unterlagen einzureichen, sondern vielmehr darum, einen schlüssigen, gut strukturierten Antrag vorzulegen. Eine klare Begründung des Reisezwecks, realistische Reisepläne, eine konforme Schengen-Reiseversicherung, glaubwürdige finanzielle Nachweise und die vollständige Konsistenz aller Dokumente sind die Punkte, die Konsulate besonders genau prüfen. Schon ein Missverständnis in nur einem dieser Bereiche kann zu Verzögerungen oder einer Ablehnung führen.
- ⏱️ Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erlaubt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen (gleitenden) 180-Tage-Zeitraums, über alle Schengen-Staaten hinweg
- 💶 Gebühren für das Schengen-Visum Typ C (2024): 90 € für Erwachsene und 45 € für Kinder von 6–11 Jahren
- 🏥 Eine Reisekrankenversicherung ist verpflichtend und muss mindestens 30.000 € medizinische Deckung bieten, gültig im gesamten Schengen-Raum
- 🌍 Ein einziges Schengen-Kurzaufenthaltsvisum gewährt Zugang zu allen Schengen-Staaten, nicht nur zum ausstellenden Land
- 📉 Die globale Ablehnungsquote bleibt hoch bei etwa 14–15 %, hauptsächlich wegen unzureichender Begründung der Reisebedingungen
- 📄 Kein einzelnes Dokument garantiert eine Genehmigung: Konsulate bewerten die Gesamtkohärenz des Antrags
Was ist ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)?
Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum ist ein Visum des Typs C, das Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern die Einreise und die freie Bewegung innerhalb des Schengen-Raums für einen begrenzten Zeitraum erlaubt – für klar definierte Zwecke.
Es ist ausschließlich für vorübergehende Aufenthalte vorgesehen und wird durch harmonisierte EU-Regeln (Schengener Visakodex) geregelt, auch wenn die Bearbeitung durch einzelne Staaten erfolgt.
Was ein Schengen-Visum Typ C erlaubt
Ein Schengen-Visum Typ C ermöglicht Kurzaufenthalte zu folgenden Zwecken, sofern diese im Antrag klar dokumentiert und begründet sind:
- Tourismus: Sightseeing, Urlaub, Kulturreisen
- Familien- oder Privatbesuche: Besuch von Verwandten, Partnern oder Freunden, die sich rechtmäßig in einem Schengen-Staat aufhalten
- Geschäftsreisen: Meetings, Verhandlungen, Messen, berufliche Veranstaltungen (ohne lokale Beschäftigung)
- Events und Konferenzen: akademische, kulturelle, sportliche oder berufliche Veranstaltungen
- Kurzzeitige Studien oder Trainings: Kurse, Workshops oder Programme mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen
Das Visum erlaubt Reisen in alle Schengen-Staaten – unabhängig davon, welcher Staat das Visum ausgestellt hat –, sofern bei der Antragstellung die Regel zum Hauptreiseziel beachtet wird.
Trotz verbreiteter Irrtümer erlaubt ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum nicht:
❌ Langzeitstudien (über 90 Tage)
❌ Bezahlte Beschäftigung oder lokale Arbeitsverträge
❌ Selbstständigkeit oder Freelancing für lokale Auftraggeber
❌ Niederlassung oder Aufenthalt zu Wohn-/Einwanderungszwecken
❌ Remote-Arbeit, wenn sie als Hauptzweck des Aufenthalts angegeben wird
Die Nutzung eines Schengen-Visums Typ C für Aktivitäten außerhalb seines Geltungsbereichs kann zu Zurückweisung an der Grenze, künftigen Visumablehnungen oder in schweren Fällen zu Einreisesperren führen.
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90/180-Tage-Regel beim Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erklärt
Die 90/180-Tage-Regel ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte des Schengen-Kurzaufenthaltsvisums.
👉 Sie dürfen sich maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen (gleitenden) 180-Tage-Zeitraums in allen Schengen-Staaten zusammen aufhalten – nicht pro Land.
Es handelt sich um ein gleitendes Zeitfenster, nicht um einen festen Sechs-Monats-Block.
Reiseverlauf | Tage im Schengen-Raum | Ergebnis |
|---|---|---|
30 Tage in Frankreich + 30 Tage in Spanien | 60 Tage | ✅ Zulässig |
90 aufeinanderfolgende Tage in Italien | 90 Tage | ✅ Zulässig |
60 Tage, Ausreise 30 Tage, Wiedereinreise für 40 Tage | 100 Tage | ❌ Nicht zulässig |
45 Tage in Deutschland + 45 Tage in den Niederlanden | 90 Tage | ✅ Zulässig |
Selbst kurze Überziehungen (1–2 Tage) können erfasst werden und sich auf zukünftige Anträge auswirken.
Schengen-Staaten: Wohin erlaubt ein Schengen-Visum Typ C die Reise?
Ein Schengen-Visum Typ C erlaubt Reisen im gesamten Schengen-Raum, nicht nur in das Land, das das Visum ausgestellt hat. Nach der Einreise können sich Inhaber während der genehmigten Aufenthaltsdauer frei zwischen allen Schengen-Staaten bewegen – sofern sie die 90/180-Tage-Regel einhalten.
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 29 europäische Länder:
- Austria, Belgium, Croatia, Czech Republic, Denmark, Estonia
- Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Iceland
- Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg
- Malta, Netherlands, Norway, Poland, Portugal
- Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland
👉 Das bedeutet: Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum, das von einem dieser Länder ausgestellt wurde, gewährt Zugang zu allen anderen – ohne zusätzliche Grenzkontrollen.
Antragsteller müssen bei der Antragstellung jedoch weiterhin die Regel zum Hauptreiseziel beachten:
- Antrag im Land stellen, in dem Sie die meiste Zeit verbringen, oder
- wenn die Aufenthaltsdauer gleich verteilt ist, im Land der ersten Einreise.
Wenn Sie diese Regel nicht einhalten, blockiert das die Reise nach Visumerteilung meist nicht – es kann jedoch das Ablehnungsrisiko im Antragsverfahren erhöhen oder bei künftigen Anträgen zu genauerer Prüfung führen.
Wer benötigt ein Schengen-Visum Typ C?
Die Pflicht, ein Schengen-Visum Typ C zu beantragen, wird streng durch die Staatsangehörigkeit bestimmt. Jedes Jahr müssen Millionen Reisende aus visumpflichtigen Ländern ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum für Tourismus, Familienbesuche, Geschäftsreisen oder Kurzstudien beantragen – selbst wenn die Reise nur wenige Tage dauert.
Um besser zu verstehen, welche Nationalitäten besonders betroffen sind, zeigt die folgende Tabelle jene Staatsangehörigkeiten mit den weltweit höchsten Zahlen an Schengen-Kurzaufenthaltsanträgen, basierend auf den neuesten konsolidierten EU-Statistiken.
Nationalitäten mit den meisten Schengen-Kurzaufenthaltsanträgen
Nationalität | Jährliche Anträge (ca.) | Visumspflicht für Kurzaufenthalt? | Häufige Reisezwecke |
|---|---|---|---|
🇨🇳 China | ~1,7–1,8 Mio. | ✅ Ja | Tourismus, Geschäft, Familienbesuche |
🇹🇷 Türkei | ~1,1–1,2 Mio. | ✅ Ja | Familienbesuche, Geschäft, Tourismus |
🇮🇳 Indien | ~1,1 Mio. | ✅ Ja | Tourismus, Geschäft, Kurzstudien |
🇲🇦 Marokko | ~600.000 | ✅ Ja | Familienbesuche, Tourismus |
🇷🇺 Russland | ~600.000 | ✅ Ja | Tourismus, Privatbesuche |
🇩🇿 Algerien | ~500.000 | ✅ Ja | Familienbesuche |
🇹🇭 Thailand | ~300.000 | ✅ Ja | Tourismus |
👉 Diese Zahlen zeigen, dass das Schengen-Kurzaufenthaltssystem besonders stark von Reisenden aus Asien, dem Nahen Osten und Nordafrika genutzt wird, wobei Indien weltweit konstant unter den Top-3 der Antragsteller-Nationalitäten liegt.
Visumpflichtige vs. visumfreie Pässe: So funktioniert die Regel
Ob ein Reisender ein Schengen-Visum Typ C benötigt, hängt ausschließlich von der Pass-Nationalität ab.
Passkategorie | Kurzaufenthalt im Schengen-Raum |
|---|---|
🇪🇺 EU- / Schengen-Pass | Kein Visum erforderlich |
🌐 Visumfreie Nationalität | Kein Visum erforderlich (bis 90 Tage) |
🚩 Visumpflichtige Nationalität | Schengen-Visum Typ C erforderlich |
Visumfreiheit gilt vor allem für Pässe aus Nordamerika, dem Vereinigten Königreich, Teilen Lateinamerikas, Ostasien und Ozeanien.
Reisende aus großen Teilen Asiens, Afrikas und des Nahen Ostens müssen hingegen selbst für sehr kurze Aufenthalte ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum beantragen.
Aufenthaltstitel und Langzeitvisa: ein häufiges Missverständnis
Ein Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum eines Nicht-Schengen-Landes ersetzt kein Schengen-Visum Typ C.
Vorliegendes Dokument | Zugang zum Schengen-Kurzaufenthalt |
|---|---|
UK residence permit (BRP) | ❌ Nicht gültig |
US-Visum (B1/B2, F1, H1B) | ❌ Nicht gültig |
Kanadische PR oder Arbeitserlaubnis | ❌ Nicht gültig |
Aufenthaltstitel eines Nicht-Schengen-Landes | ❌ Nicht gültig |
Diese Dokumente berechtigen nur zum Aufenthalt im ausstellenden Land. Für die Einreise in den Schengen-Raum zum Kurzaufenthalt müssen Reisende aus visumpflichtigen Nationalitäten stets ein gültiges Schengen-Kurzaufenthaltsvisum vorweisen.
Voraussetzungen für das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (offizielle Checkliste)
Ein Antrag auf ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erfordert die Einreichung eines standardisierten Dokumentensatzes gemäß Schengener Visakodex. Diese Anforderungen gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten und werden im Gesamtzusammenhang bewertet: Fehlende, widersprüchliche oder nicht konforme Unterlagen gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen.
Unten finden Sie die offizielle Checkliste, die Konsulate bei der Prüfung eines Schengen-Visums Typ C verwenden.
Pflichtunterlagen für ein Schengen-Visum Typ C
Die folgenden Dokumente sind in allen Fällen erforderlich – unabhängig vom Zielland oder Reisezweck:
Kategorie | Dokument | Erforderlich für | Was Konsulate prüfen |
|---|---|---|---|
Identität | 🛂 Reisepass | Alle Antragsteller | Gültig ≥ 3 Monate nach Ausreise, ausgestellt < 10 Jahre |
Antrag | 📝 Visumantragsformular | Alle Antragsteller | Vollständig ausgefüllt, unterschrieben, konsistent |
Fotos | 📸 Passfotos | Alle Antragsteller | Schengen- / ICAO-Format |
Gebühren | 💶 Visumgebühr | Alle Antragsteller | 90 € Erwachsene / 45 € Kinder |
Versicherung | 🏥 Reiseversicherung | Alle Antragsteller | ≥ 30.000 €, schengenweit gültig |
Finanzen | 💳 Nachweis finanzieller Mittel | Alle Antragsteller | Ausreichende & glaubwürdige Mittel |
Reiseplan | ✈️ Flugroute / Reiseplan | Alle Antragsteller | Ein- & Ausreisedaten ersichtlich |
Unterkunft | 🏨 Unterkunftsnachweis | Alle Antragsteller | Deckt den gesamten Aufenthalt ab |
Zweck: Tourismus | 🗺️ Reiseplan + Anschreiben | Nur Tourismus | Klarer, realistischer Reiseplan |
Zweck: Familienbesuch | 👨👩👧 Einladung + Unterlagen des Gastgebers | Familien-/Privatbesuch | Rechtmäßiger Status & Unterkunft |
Zweck: Business / Events | 💼 Einladung von Firma/Institution | Geschäft / Konferenzen | Berufliche Legitimität |
Zweck: Kurzstudium | 🎓 Kurs-/Eventbestätigung | Kurzstudium/Training | Dauer < 90 Tage |
👉 Konsulate prüfen nicht nur, ob diese Dokumente vorliegen, sondern auch deren innere Stimmigkeit (Daten, Ziele, Zweck).
Es gibt kein separates „Touristen-Schengenvisum“ oder „Business-Schengenvisum“.
Alle Kurzaufenthalte fallen unter das Schengen-Visum Typ C.
Der Unterschied liegt nur darin, wie Sie den Zweck Ihrer Reise nachweisen.
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Get your instant, compliant Schengen visa certificateSchengen-Visum Fotoanforderungen: offizielle Spezifikationen
Falsche Fotos gehören zu den häufigsten Gründen, warum Anträge verzögert oder zurückgewiesen werden – insbesondere in der Phase beim Visa Application Center (z. B. VFS/TLScontact). Für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) müssen Fotos strikt den offiziellen biometrischen Schengen-Standards entsprechen.
Mehr dazu unter Schengen Visa Photo Size and Requirements.
Anforderung | Offizielle Spezifikation |
|---|---|
📐 Fotogröße | 35 mm x 45 mm |
👤 Gesichtsgröße | Gesicht muss 70–80 % des Fotos einnehmen |
🎨 Hintergrund | Einheitlich hell (weiß oder hellgrau) |
🧑 Mimik | Neutral, Mund geschlossen |
👀 Augen | Offen und klar sichtbar |
🕶️ Brille | Nur ohne Reflexion, Augen vollständig sichtbar |
🎩 Kopfbedeckung | Nicht erlaubt (außer aus religiösen Gründen) |
📅 Aktualität | Innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen |
👉 Die Fotos müssen biometrische Qualität haben, auf Fotopapier gedruckt sein und ggf. mit dem digitalen Foto übereinstimmen, das im Visa-Zentrum aufgenommen wird.
Konsulate und Visa-Zentren weisen Anträge häufig zurück, wenn:
- die Fotogröße nicht stimmt,
- der Hintergrund zu dunkel oder strukturiert ist,
- das Gesicht zu klein oder nicht zentriert ist,
- das Foto älter als sechs Monate ist.
Ein Foto, das die Schengen-Fotoanforderungen vollständig erfüllt, hilft, unnötige Verzögerungen und kurzfristige Nachreichungen zu vermeiden.
Wie viel Geldnachweis ist für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erforderlich?
Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel ist ein zentrales Bewertungskriterium für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum. Konsulate prüfen damit, ob Antragsteller alle Reisekosten tragen und den Schengen-Raum fristgerecht verlassen können – ohne nicht deklarierte Arbeit oder staatliche Unterstützung.
Es gibt keinen einheitlichen Betrag für ein Schengen-Visum Typ C. Jeder Schengen-Staat veröffentlicht eigene Referenzwerte, die von Konsulaten und Grenzbehörden als Orientierung genutzt werden.
Land | Offizielle Referenz | Mindestmittel |
|---|---|---|
🇫🇷 Frankreich | France-Visas | 65 € pro Tag mit Hotelbuchung 120 € pro Tag ohne Unterkunftsnachweis |
🇪🇸 Spanien | Spanische Behörden | 118 € pro Tag, mit einem Mindestgesamtbetrag |
🇮🇹 Italien | Italienisches Außenministerium | Variable Skala je nach Aufenthaltsdauer (z. B. ~270 € für 1–5 Tage für eine Person, danach Tageszuschläge) |
👉 Diese Beträge sind Referenzwerte, keine Genehmigungsgarantie. Konsulate bewerten stets die Stimmigkeit zwischen Mitteln, Reiseplan und angegebenen Ausgaben.
Zur Unterstützung eines Schengen-Kurzaufenthaltsantrags wird in der Regel erwartet:
- Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate
- Nachweise regelmäßiger Einkünfte (Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbestätigung, Rente, Unternehmenseinkünfte)
- Auszüge mit eindeutigem Kontoinhaber und nachvollziehbarer Transaktionshistorie
Typische Warnsignale (Red Flags) sind:
- große, unerklärte Bareinzahlungen kurz vor Antragstellung,
- Kontostände, die nicht zum angegebenen Einkommen passen,
- Nutzung von Konten Dritter ohne nachvollziehbare Begründung,
- Screenshots statt offizieller Bankauszüge.
Ziel ist nicht, besonders große Summen vorzuweisen, sondern eine stabile, glaubwürdige finanzielle Leistungsfähigkeit zu belegen.
Wenn eigene Mittel nicht ausreichen, kann in manchen Fällen eine finanzielle Unterstützung (Sponsoring) akzeptiert werden.
Dafür braucht es meist:
- eine unterschriebene Sponsorenerklärung, Nachweise der finanziellen Mittel des Sponsors,
- einen Nachweis der Beziehung zwischen Sponsor und Antragsteller.
Eine Unterstützung stärkt den Antrag jedoch nicht automatisch. Ist sie schlecht begründet, kann sie Zweifel an der finanziellen Unabhängigkeit oder der Rückkehrabsicht wecken. Sponsoring sollte daher sorgfältig, transparent und nur dann eingesetzt werden, wenn es die Glaubwürdigkeit des Gesamtantrags klar erhöht.
Welche Regeln gelten für Unterkunfts- und Flugreservierungen?
Nachweise zur Unterkunft und zur An- und Abreise sind zwei eng miteinander verknüpfte Anforderungen beim Schengen-Kurzaufenthalt. Konsulate bewerten beides gemeinsam, um die Glaubwürdigkeit der Route, das Hauptreiseziel und die Absicht zu prüfen, den Schengen-Raum am Ende des Aufenthalts zu verlassen.
Widersprüche zwischen Unterkunfts- und Flugdokumenten gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen.
Unterkunftsnachweis: Hotel, Airbnb oder Einladung
Für ein Schengen-Visum Typ C werden mehrere Unterkunftsarten akzeptiert, sofern sie den gesamten Aufenthalt abdecken und zum angegebenen Reiseplan passen.
Unterkunftsart | Für Schengen-Kurzaufenthalt akzeptiert? | Was Konsulate prüfen |
|---|---|---|
🏨 Hotelbuchung | ✅ Ja | Name des Antragstellers, Aufenthaltsdaten, Adresse, Konsistenz |
🏠 Airbnb / Kurzzeitmiete | ✅ Ja | Offizielle Buchungsbestätigung, vollständige Adresse, Daten |
👨👩👧 Einladungsschreiben | ✅ Ja | Rechtlicher Status des Gastgebers, Unterkunftskapazität |
🏢 Firmenunterkunft | ✅ Ja | Arbeitgeberbrief und Details zur Unterkunft |
Stornierbare Reservierungen sind in der Regel akzeptabel. Entscheidend ist, dass die Unterkunft zum Zeitpunkt der Antragstellung realistisch, überprüfbar und stimmig wirkt.
Flugreservierungen: bezahlte Tickets vs. Reiseplan
Für ein Schengen-Visum Typ C verlangen Konsulate meist eine Flugroute bzw. Reservierung – nicht zwingend ein vollständig bezahltes Ticket.
Typisch akzeptierte Unterlagen sind:
- Hin- und Rückflugreservierungen oder Weiterflugnachweise,
- temporäre Reservierungen / Buchungsbestätigungen,
- Reisepläne, die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum klar zeigen.
Nicht erstattbare Tickets vor Visumerteilung zu kaufen ist nicht erforderlich und wird oft nicht empfohlen. Gefälschte oder widersprüchliche Flugdokumente können den Antrag jedoch erheblich schwächen.
Regel zum Hauptreiseziel: Flüge und Unterkunft aufeinander abstimmen
Ein Antrag auf ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum ist zu stellen bei:
- dem Land, in dem der Antragsteller die meiste Zeit verbringt, oder
- bei gleichmäßig aufgeteilter Reise: dem Land der ersten Einreise.
Häufige Fehler sind:
- Antrag bei einem Land, während die meisten Unterkünfte in einem anderen Land gebucht sind,
- Flugrouten, die Hotel-/Airbnb-Buchungen oder Datumsangaben widersprechen,
- die Annahme, das ausstellende Land müsse zwingend das Einreiseland sein.
Konsulate achten vor allem auf eine logische Übereinstimmung von Flügen, Unterkunft und angegebenem Zweck. Ein schlüssiger, realistischer Reiseplan reduziert das Ablehnungsrisiko deutlich und stärkt den Gesamtantrag.
Schengen-Kurzaufenthaltsvisum beantragen: Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Schengen-Kurzaufenthaltsvisums (Typ C) folgt in allen Schengen-Staaten einem standardisierten Prozess – auch wenn Details (Online-Formulare, Visa-Zentren) je nach Antragsland leicht variieren können.
Unten finden Sie das Schritt-für-Schritt-Verfahren, das die meisten Antragsteller weltweit durchlaufen.
Schritt 1: Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen
Bereiten Sie zunächst die vollständige Dokumentenmappe für Ihr Schengen-Visum Typ C vor, einschließlich:
- Reisepass und Fotos,
- Antragsformular,
- Reiseversicherung,
- Finanznachweise,
- Unterkunfts- und Flugroute,
- zweckspezifische Nachweise.
Eine unvollständige oder widersprüchliche Mappe ist eine der häufigsten Ursachen für Ablehnungen oder Verzögerungen.
Schritt 2: Das richtige Schengen-Land für den Antrag bestimmen
Sie müssen den Antrag stellen bei:
- dem Land, in dem Sie die meiste Zeit verbringen, oder
- bei gleichmäßig aufgeteilter Reise: dem Land der ersten Einreise.
Ein Antrag beim falschen Konsulat ist ein häufiger Fehler und kann zu Ablehnung oder Weiterleitung führen.
Schritt 3: Das Visumantragsformular ausfüllen
Je nach Schengen-Land:
- wird das Formular meist online ausgefüllt,
- in wenigen Fällen noch auf Papier.
Achten Sie darauf, dass:
- Daten, Reiseziele und Zweck mit allen Nachweisen übereinstimmen,
- persönliche Angaben exakt dem Reisepass entsprechen.
Schritt 4: Termin im Visa Application Center buchen (VFS, TLScontact etc.)
Viele Schengen-Staaten lagern die Annahme von Anträgen an Dienstleister wie VFS Global oder TLScontact aus.
In dieser Phase:
- buchen Sie einen Termin,
- zahlen Servicegebühren,
- erhalten Hinweise zur biometrischen Erfassung.
In stark nachgefragten Regionen können Termine knapp sein.
Schritt 5: Antrag persönlich einreichen
Am Termintag müssen Sie:
- alle Dokumente einreichen,
- Biometrics abgeben (Fingerabdrücke und Foto),
- ggf. kurze Fragen zur Reise beantworten.
Nach Einreichung wird der Antrag an das Konsulat zur Entscheidung weitergeleitet. Die Bearbeitung dauert häufig etwa 15 Kalendertage, kann in manchen Fällen jedoch länger dauern.
Was kostet ein Schengen-Visum? (Schengen-Visumgebühren)
Die Kosten für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) sind auf EU-Ebene festgelegt und gelten einheitlich für alle Schengen-Staaten. Diese Gebühren sind verpflichtend und werden bei Antragstellung fällig – unabhängig vom späteren Ergebnis.
Offizielle Schengen-Visumgebühren (Typ C)
Antragstellerkategorie | Visumgebühr |
|---|---|
👤 Erwachsene (ab 12 Jahren) | 90 € |
🧒 Kinder (6–11 Jahre) | 45 € |
👶 Kinder unter 6 Jahren | Kostenlos |
Diese Gebühren gelten für Tourismus, Familienbesuche, Geschäftsreisen, Veranstaltungen und Kurzstudien – alle unter demselben Schengen-Visum Typ C.
Zusätzliche Kosten, die Sie einplanen sollten
Zusätzlich zur Visumgebühr fallen je nach Antragsort weitere verpflichtende oder optionale Kosten an:
Kostenart | Typischer Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
🏢 Servicegebühr des Visa-Zentrums (VFS, TLScontact etc.) | 20–40 € (ca.) | An den Dienstleister, nicht erstattbar |
🏥 Reiseversicherung | Variiert | Pflicht für Schengen-Visum Typ C |
📄 Dokumentenvorbereitung | Variiert | Fotos, Übersetzungen, Kopien |
✈️ Flug- & Unterkunftsreservierungen | Variiert | Stornierbare Optionen empfohlen |
Sind Schengen-Visumgebühren erstattungsfähig?
Nein. Schengen-Visumgebühren sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn:
- das Visum abgelehnt wird,
- der Antrag zurückgezogen wird,
- die Bearbeitung länger dauert als erwartet.
Deshalb versuchen viele Antragsteller, das finanzielle Risiko an anderer Stelle zu reduzieren – insbesondere durch eine Reiseversicherung mit Option auf Erstattung im Fall einer Visumablehnung.
Die Schengen-Visumgebühr ist gleich, egal ob Tourismus, Business oder Familienbesuch.
Was das Gesamtbudget verändert, sind vor allem Unterlagen/Organisation und die Wahl der Versicherung – nicht die Visumgebühr selbst.
Ist eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum Typ C verpflichtend?
Ja. Eine Reiseversicherung ist eine gesetzliche Pflicht für das Schengen-Visum Typ C, ausdrücklich vorgeschrieben in Artikel 15 des Schengener Visakodex.
Jeder Antragsteller muss nachweisen, dass er für die gesamte Aufenthaltsdauer und bestimmte medizinische Risiken versichert ist. Konsulate behandeln dies nicht als Formalität: Erfüllt das Versicherungszertifikat die offiziellen Kriterien nicht eindeutig, kann der Antrag ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Diese Pflicht gilt für alle visumpflichtigen Nationalitäten, alle Schengen-Ziele und alle Kurzaufenthaltszwecke (Tourismus, Familienbesuch, Business, Events oder Kurzstudien).
Mindestanforderungen an die Versicherung für ein Schengen-Visum Typ C (30.000 €)
Damit eine Reiseversicherung akzeptiert wird, muss sie alle folgenden Punkte klar enthalten:
Anforderung | Was Konsulate erwarten |
|---|---|
🏥 Medizinische Kosten | Mindestens 30.000 € Deckung für Notfallbehandlung |
🚑 Notfallhospitalisierung | Enthalten, ohne restriktive Teil-Limits |
🛫 Medizinische Rückführung | Rücktransport ins Wohnsitzland aus medizinischen Gründen |
⚰️ Rückführung im Todesfall | Explizit in den Bedingungen genannt |
🌍 Räumliche Gültigkeit | Gültig in allen Schengen-Staaten |
📅 Deckungszeitraum | Deckt den gesamten geplanten Aufenthalt (Einreise bis Ausreise) |
Fehlt eines dieser Kriterien oder ist es unklar formuliert, kann die Versicherung als nicht konform gelten – selbst wenn es sich um ein echtes Reiseversicherungsprodukt handelt.
Da Schengen-Visumgebühren nicht erstattungsfähig sind, wählen viele Antragsteller eine Versicherung, die das finanzielle Risiko im Falle einer Ablehnung begrenzt. HelloSafe ermöglicht es, Schengen-konforme Reiseversicherungen online zu vergleichen und in wenigen Minuten abzuschließen, mit Policen, die konsularische Anforderungen erfüllen (mindestens 30.000 € medizinische Deckung, Rückführung, Gültigkeit in allen Schengen-Staaten). HelloSafe bietet außerdem eine Erstattung der Versicherungsprämie bei Visumablehnung (nach Bedingungen) – eine praktische und sichere Option für den Antrag auf ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum.
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Ablehnung des Schengen-Kurzaufenthaltsvisums: Gründe und Zahlen
Ablehnungen sind ein fester Bestandteil des Systems für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa und betreffen jedes Jahr einen erheblichen Anteil der Antragsteller. Wer das Ausmaß von Schengen-Visumablehnungen, die wichtigsten Ablehnungsgründe und die nächsten Schritte nach einer Ablehnung versteht, vermeidet häufige Fehler bei einem erneuten Antrag auf ein Schengen-Visum Typ C.
Ablehnungsquoten und Schlüsselfakten (globaler Überblick)
Kennzahl | Neueste verfügbare Daten |
|---|---|
🌍 Globale Ablehnungsquote | ~14–15 % der Anträge auf Schengen-Visum Typ C |
📄 Jährliche Anträge | Über 11 Millionen weltweit |
🔍 Unterschiede nach Nationalität | Quoten variieren stark je nach Profil |
🇮🇳 Antragsteller aus Indien | Häufig nahe am globalen Durchschnitt, mit Peaks durch Dokumentationsprobleme |
Gerade bei Antragstellern aus Indien hängen Ablehnungen oft mit Unstimmigkeiten bei Finanznachweisen, unklarem Reisezweck oder schwacher Begründung der Reiseroute zusammen – nicht allein mit der Nationalität.
Häufigste Ablehnungsgründe für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum
Ablehnungsgrund | Was Konsulate typischerweise feststellen |
|---|---|
❌ Unzureichende finanzielle Mittel | Mittel passen nicht zur Reisedauer oder Einzahlungen sind nicht erklärbar |
❌ Unklarer Reisezweck | Fehlende oder schwache Nachweise |
❌ Widersprüchliche Reiseroute | Unstimmigkeiten bei Flügen, Unterkunft und Daten |
❌ Zweifel an der Rückkehrabsicht | Schwache Bindungen ans Heimatland oder Overstay-Risiko |
❌ Nicht konforme Reiseversicherung | Deckung unter 30.000 € oder räumlich eingeschränkt |
❌ Insgesamt fehlende Glaubwürdigkeit | Kombination kleiner Widersprüche |
Ablehnungen entstehen selten durch ein einzelnes fehlendes Dokument. Meist ist es die Gesamtbewertung, dass die Bedingungen des Aufenthalts nicht ausreichend belegt sind.
Was passiert nach einer Ablehnung des Schengen-Visums Typ C?
Option nach Ablehnung | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|
🔄 Neu beantragen | Neuer Antrag mit Korrektur der Ablehnungsgründe |
⚖️ Widerspruch/Remonstration | In einigen Ländern möglich, innerhalb strenger Frist |
⏸️ Aufschieben | Warten, bis sich finanzielle/persönliche Situation verbessert |
Eine Ablehnung führt nicht zu einem dauerhaften Verbot für den Schengen-Raum. Wer jedoch ohne Behebung der genannten Schwachstellen erneut beantragt, erhält häufig eine zweite Ablehnung. Eine Stärkung der Unterlagen und vollständige Einhaltung der Schengen-Anforderungen verbessert die Chancen bei zukünftigen Anträgen deutlich.
Welche anderen Arten von Schengen-Visa gibt es?
Das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) ist die häufigste Kategorie, aber nicht die einzige. Je nach Reisehäufigkeit, Dauer und Zweck kommen andere Visaarten oder Formate innerhalb derselben Kategorie in Frage.
Wer diese Optionen versteht, kann das passendste Visum wählen und unnötige Neuanträge vermeiden.
Schengen-Kurzaufenthalt: verschiedene Formate innerhalb von Typ C
Alle Kurzaufenthalte (bis 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums) fallen unter Typ C – dieses Visum kann jedoch in unterschiedlichen Einreiseformaten ausgestellt werden:
Visumformat | Was es erlaubt |
|---|---|
🔁 Einmalige Einreise (Single-entry) | Eine Einreise in den Schengen-Raum während der Gültigkeit |
🔁🔁 Zwei Einreisen (Double-entry) | Zwei getrennte Einreisen während der Gültigkeit |
♾️ Mehrfacheinreise (Multiple-entry, MULT) | Mehrere Einreisen innerhalb der Gültigkeit (Tage weiterhin auf 90/180 begrenzt) |
Ein Schengen-Visum für Mehrfacheinreisen erlaubt keine längeren Aufenthalte. Es bietet lediglich mehr Flexibilität für Reisende, die den Schengen-Raum mehrfach betreten und verlassen müssen.
Nationale Langzeitvisa (Typ D)
Für Aufenthalte über 90 Tage müssen Reisende ein nationales Langzeitvisum (Typ D) beantragen, das von einem bestimmten Schengen-Staat ausgestellt wird.
Typ D wird genutzt für:
- Langzeitstudium,
- Beschäftigung,
- Familienzusammenführung,
- Aufenthalts-/Wohnzwecke.
Im Gegensatz zu Typ C:
- gilt Typ D hauptsächlich für ein einzelnes Land,
- unterliegt nationalem Einwanderungsrecht,
- fällt nicht unter das Kurzaufenthalts-Framework der 90/180-Tage-Regel.
Es gibt keine separate Kategorie „Touristen-Schengenvisum“ oder „Business-Schengenvisum“.
Tourismus, Business, Familienbesuche und Kurzstudien laufen alle über das Schengen-Visum Typ C.
Was variiert, sind Einreiseanzahl und Gültigkeitsdauer – nicht die Visumkategorie selbst.
FAQ
Das ist ein häufiges Missverständnis, das in Online-Foren (auch auf Reddit) oft wiederholt wird.
Die Regel lautet: 90 Tage insgesamt innerhalb eines beliebigen (gleitenden) 180-Tage-Zeitraums, über alle Schengen-Staaten zusammen, nicht pro Land. 30 Tage in Frankreich und 30 Tage in Spanien zählen bereits als 60 Tage. Schon eine Überziehung um einen Tag kann künftige Anträge negativ beeinflussen.
Nein. Die 90/180-Tage-Regel ist gleitend, nicht fix.
Die Ausreise setzt den Zähler nicht automatisch zurück. Jeder Aufenthaltstag wird rückwärts über die vorherigen 180 Tage gezählt. Überziehungen passieren häufig, wenn Reisende fälschlich annehmen, die Uhr „resetet“ nach der Ausreise.
Nein. Vollständig bezahlte Flüge sind nicht erforderlich und werden oft nicht empfohlen.
Konsulate verlangen in der Regel eine Flugroute oder Reservierung, die Ein- und Ausreisedaten zeigt. Nicht erstattbare Tickets vor Genehmigung zu kaufen, erhöht das finanzielle Risiko unnötig.
Ja, Airbnb und Kurzzeitmieten werden akzeptiert, sofern die Buchung:
- den gesamten Aufenthalt abdeckt,
- die vollständige Adresse enthält,
- zum Reiseplan passt.
In der Praxis achten Konsulate auf nachprüfbare Unterkunft, nicht auf Marke oder Typ.
Stornierbare Reservierungen werden häufig genutzt und meist akzeptiert, solange sie:
- echt sind,
- zu Flügen und Reisedaten passen,
- nicht vor der Visumentscheidung storniert werden.
Konsulate bewerten Glaubwürdigkeit, nicht ob eine Buchung stornierbar ist. Gefälschte oder widersprüchliche Reservierungen können einen Antrag erheblich schwächen.
Es gibt keinen universellen „sicheren Betrag“, der eine Genehmigung garantiert.
Jedes Land hat offizielle Tages-Referenzwerte, aber Konsulate bewerten u. a.:
- Reisedauer,
- Unterkunftsart,
- Stabilität des Einkommens,
- Stimmigkeit mit dem Reiseplan.
Hohe, nicht erklärbare Kontostände können sogar Warnsignale auslösen.
Die meisten Konsulate verlangen 3 bis 6 Monate Kontoauszüge.
Ablehnungen hängen oft zusammen mit:
- kürzlichen Bareinzahlungen,
- plötzlichen Kontostandsprüngen,
- Auszügen ohne Transaktionshistorie,
- Screenshots statt offizieller Bankdokumente.
Stabilität ist wichtiger als der Endbetrag.
Ja. Reiseversicherung ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Schengener Visakodex.
Anträge werden häufig abgelehnt, wenn die Police:
- die 30.000 € medizinische Deckung nicht klar ausweist,
- nur für ein Land gilt,
- nicht den gesamten Reisezeitraum abdeckt.
Der Preis ist nicht entscheidend – aber nicht konforme Versicherungen schon.
Ablehnungen entstehen, wenn Policen (oft nur nach Preis gewählt) notwendige Formulierungen wie Rückführung, Geltungsbereich oder klare Euro-Limits nicht enthalten. Konsulate bewerten Inhalt, nicht Kosten.
Nein.
Die Reiseversicherung ist eine Compliance-Pflicht, kein Ausgleichsfaktor. Sie kann schwache Finanznachweise, einen unklaren Reisezweck oder Zweifel an der Rückkehrabsicht nicht kompensieren.
Es gibt kein offiziell „leichtes“ Schengen-Land.
Die Genehmigung hängt ab von:
- Qualität des Antrags,
- Konsistenz,
- Profil des Antragstellers.
Ein Antrag bei einem Land, das nicht Ihr Hauptreiseziel ist, kann das Ablehnungsrisiko erhöhen.
Nein. Eine Ablehnung ist kein dauerhaftes Verbot.
Sie wird jedoch registriert, und spätere Anträge können genauer geprüft werden. Ein erneuter Antrag ohne Behebung der Gründe führt oft zu einer weiteren Ablehnung.
Ja – aber nur, wenn Sie die im Ablehnungsschreiben genannten Punkte konkret verbessern.
Mit denselben Unterlagen erneut zu beantragen führt meist wieder zur Ablehnung. Erfolgreiche Neuanträge enthalten in der Regel klare Verbesserungen bei Dokumentation oder Erklärung.
Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erlaubt keine Erwerbstätigkeit, einschließlich Remote-Arbeit, wenn diese als Hauptzweck des Aufenthalts angegeben wird.
Remote-Arbeit zu deklarieren kann Probleme im Visumverfahren oder an der Grenze verursachen; Regeln und Praxis können je nach Einzelfall variieren.
Ja, sofern das ausstellende Land Ihr Hauptreiseziel ist.
Unstimmigkeiten zwischen Einreisepunkt, Unterkunft und angegebenem Zweck können jedoch Zweifel auslösen – insbesondere bei unklarer Reiseroute.
