Entry/Exit-System und ETIAS: Was sich für Reisende aus Deutschland wirklich ändert
Was bedeutet das Entry/Exit-System (EES) für Reisende aus Deutschland?
Das Entry/Exit-System (EES) erfasst seit dem 10. April 2026 Drittstaatsangehörige biometrisch an den Schengen-Außengrenzen. Wer einen deutschen oder anderen EU-Pass hat, wird nicht erfasst. Rechtlich ändert das Entry/Exit-System für Sie also nichts, praktisch ändert es Ihre Wartezeit.
Die meisten deutschsprachigen Artikel zu diesem Thema übersetzen einfach britische Texte. Das führt in die Irre, denn Britinnen und Briten sind seit dem Brexit Drittstaatsangehörige, Sie als deutsche Staatsangehörige sind es nicht. Diese Seite sagt deshalb zuerst klar, was für Sie nicht gilt, und konzentriert sich dann auf die vier Punkte, an denen das Entry/Exit-System das Reisen aus Deutschland tatsächlich verändert.
Erstens: Millionen Menschen mit Wohnsitz in Deutschland haben keinen EU-Pass. Für sie entscheidet ein einziges Dokument darüber, ob sie am Schalter biometrisch registriert werden oder durchgewinkt werden. Zweitens: Wenn Sie Verwandte aus einem Drittstaat einladen, treffen die neuen Regeln Ihre Gäste, nicht Sie. Drittens: Die Kontrollen an den deutschen Drehkreuzen dauern messbar länger, unabhängig davon, welchen Pass Sie tragen. Viertens: Keine dieser Regeln hat etwas mit Ihrem Krankenversicherungsschutz zu tun, und genau dort klafft die eigentliche Lücke.
Zu diesem vierten Punkt eine Zahl, die viele überrascht: Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte zahlt keinen Rücktransport nach Deutschland. Ein Krankenrücktransport aus dem europäischen Ausland kostet schnell einen fünfstelligen Betrag. Alle in unserem Vergleich geprüften Tarife übernehmen ihn zu den tatsächlichen Kosten, der günstigste ab 18,15 € für eine Woche.
Zuletzt aktualisiert am 30. August 2026.
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Mehr erfahrenFür wen gilt das Entry/Exit-System und wer ist davon ausgenommen?
Das Entry/Exit-System gilt ausschließlich für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz werden laut Europäischen Kommission nicht im EES registriert. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels bleiben außen vor.
Das EES ersetzt den Passstempel durch einen digitalen Datensatz: Gesichtsbild, vier Fingerabdrücke, Passdaten sowie Ort und Zeitpunkt jeder Ein- und Ausreise. Der Datensatz wird bei der ersten Einreise angelegt und danach nur noch abgeglichen, weshalb die zweite Reise deutlich schneller geht als die erste. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums startete Deutschland das System am 12. Oktober 2025, zuerst am Flughafen Düsseldorf, dann in Frankfurt am Main und München.
Reisende Person | Im Entry/Exit-System erfasst? | Was an der Grenze vorzulegen ist |
|---|---|---|
Deutsche Staatsangehörige sowie EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz | Nein | Reisepass oder Personalausweis, wie bisher |
Drittstaatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, befristeter Titel | Nein | Reisepass und Aufenthaltstitel gemeinsam |
Nicht-EU-Familienangehörige mit Aufenthaltskarte nach Richtlinie 2004/38/EG | Nein | Reisepass und Aufenthaltskarte gemeinsam |
Nicht-EU-Familienangehörige ohne solche Karte | Ja | Reisepass, Fingerabdrücke, Gesichtsbild |
Drittstaatsangehörige im Kurzaufenthalt mit oder ohne Schengen-Visum | Ja | Reisepass, Fingerabdrücke, Gesichtsbild |
Aufenthaltstitel oder Langzeitvisum aus Zypern oder Irland | Ja, trotz Titel* | Reisepass, Fingerabdrücke, Gesichtsbild |
Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt | Nein | Reisepass, wie bisher |
Die Befreiung hängt nicht an der Staatsangehörigkeit, sondern am mitgeführten Dokument. Die Kommission nennt selbst das Beispiel einer marokkanischen Ehepartnerin eines französischen Staatsangehörigen: Mit französischer Aufenthaltskarte wird sie nicht im EES registriert, ohne diese Karte schon. Wer den Aufenthaltstitel zu Hause lässt und nur den Pass dabei hat, wird an der Grenze wie eine Touristin behandelt und biometrisch erfasst.
Was ändert das Entry/Exit-System für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland?
Für Drittstaatsangehörige mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel ändert das Entry/Exit-System bei der Rückkehr nach Deutschland nichts: Sie werden nicht registriert, es werden keine Fingerabdrücke genommen, und die 90/180-Tage-Regel gilt für Sie ohnehin nicht. Voraussetzung ist allein, dass Sie Pass und Titel zusammen vorlegen.
Das ist die praktisch wichtigste Aussage dieser Seite, weil sie eine große Gruppe betrifft und weil sie in der Berichterstattung fast immer untergeht. Wer eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU, einen befristeten Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum der Kategorie D besitzt, fällt aus dem Anwendungsbereich des Entry/Exit-Systems heraus. Mehr zu dieser Visumkategorie finden Sie auf unserer Seite zum Visum Typ D.
- Aufenthaltstitel immer im Handgepäck : Er ist das einzige Dokument, das die Befreiung vom Entry/Exit-System belegt, und er muss zusammen mit dem Pass vorgezeigt werden.
- Ablaufdatum vor der Reise prüfen : Ein abgelaufener Titel führt zur Behandlung als Kurzaufenthalt, also zur biometrischen Erfassung und zur Anrechnung auf 90 Tage.
- Aufenthaltskarte für nicht-europäische Familienangehörige : Die Karte nach Richtlinie 2004/38/EG befreit unabhängig davon, ob Sie gemeinsam oder getrennt reisen.
- Manuellen Schalter wählen, wenn Zweifel bestehen : Automatische Schleusen und Selbstbedienungskioske sind auf Drittstaatsangehörige im Kurzaufenthalt ausgelegt, ein Beamter kann die Befreiung schneller prüfen.
- Ein Titel aus Zypern oder Irland befreit nicht : Beide Länder setzen das Entry/Exit-System nicht ein, ihre Inhaberinnen und Inhaber werden trotzdem registriert.
- Eine Fiktionsbescheinigung ist kein Ersatz : Reisen mit einer laufenden Verlängerung sind heikel, klären Sie den Grenzübertritt vorher mit Ihrer Ausländerbehörde.
- Die Befreiung gilt nicht in Drittstaaten : Der deutsche Aufenthaltstitel hilft Ihnen an der Grenze eines Landes außerhalb des Schengen-Raums nicht weiter.
Wenn Sie ausrechnen möchten, wie viele Tage ein Kurzaufenthalt im Schengen-Raum noch zulässt, hilft unser Schengen-Rechner für die 90/180-Tage-Regel. Welche Länder überhaupt zum Schengen-Raum zählen, steht in unserer Übersicht der Schengen-Länder.
Wann startet ETIAS und was hat das Entry/Exit-System damit zu tun?
ETIAS ist die geplante Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige und derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie können ETIAS heute nicht beantragen, weil es nichts zu beantragen gibt. Für deutsche Staatsangehörige wird ETIAS auch nach dem Start nie gelten, denn es betrifft ausschließlich Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Am 11. August 2026 wurde die Verschiebung offiziell und ohne neues Datum bestätigt, das zuvor genannte Startdatum verschwand von der offiziellen EU-Seite. Der Verwaltungsrat der EU-Agentur eu-LISA soll im September 2026 über einen überarbeiteten Zeitplan beraten. 2027 gilt als Arbeitshypothese, nicht als Zusage. Als Grund werden die technischen Integrationsprobleme genannt, die auch den Start des Entry/Exit-Systems geprägt haben.
Wir haben kein Startdatum für ETIAS aus einer Primärquelle bestätigen können und nennen deshalb keines. Das <span data-id="222" data-type="external">offiziellen ETIAS-Portal der EU</span> ist eine JavaScript-Anwendung und gibt bei einem einfachen Abruf keinen lesbaren Text zurück, sodass sich der aktuelle Stand dort nicht maschinell prüfen lässt. Die Verschiebung selbst ist durch mehrere unabhängige Berichte vom 11. und 12. August 2026 belegt. Seien Sie misstrauisch gegenüber Websites, die schon heute eine kostenpflichtige ETIAS-Antragstellung anbieten.
Umgekehrt gibt es sehr wohl eine Reisegenehmigung, die deutsche Passinhaberinnen und Passinhaber betrifft, nur eben nicht in der EU: Für Reisen ins Vereinigte Königreich brauchen Sie eine Electronic Travel Authorisation. Laut britischen Home Office kostet sie derzeit 20 britische Pfund, rund 23 €, und gilt zwei Jahre lang für beliebig viele Einreisen. Wer regelmäßig nach London fliegt, sollte das nicht mit ETIAS verwechseln.
Wie wirkt sich das Entry/Exit-System auf die Wartezeiten an deutschen Flughäfen aus?
Das Entry/Exit-System hat die Wartezeiten an den deutschen Drehkreuzen im Sommer 2026 etwa verdoppelt. In Frankfurt am Main stieg die durchschnittliche Wartezeit an der Grenzkontrolle von 60 Minuten im Juli 2025 auf 120 Minuten im Juli 2026. Das trifft auch Sie mit deutschem Pass, weil sich Ihre Schlange denselben Kontrollbereich teilt.
Flughafen | Juli 2025 | Juli 2026 | Gemessener Wert |
|---|---|---|---|
Frankfurt am Main größtes deutsches Drehkreuz | 60 Minuten | 120 Minuten | Durchschnitt |
München zweitgrößtes deutsches Drehkreuz | 31 Minuten | 60 Minuten | Durchschnitt |
Amsterdam Schiphol häufiges Umsteigedrehkreuz für Reisende aus Deutschland | 80 Minuten | 120 Minuten | Maximum |
Wichtig für die Planung: Diese Zeiten entstehen an der Außengrenze. Ein Flug von Frankfurt nach Mallorca oder Wien ist ein Binnenflug im Schengen-Raum und wird gar nicht kontrolliert. Betroffen sind Rückflüge aus Drittstaaten, also aus dem Vereinigten Königreich, der Türkei, den USA oder Asien, und Umsteigeverbindungen über Flughafentransit außerhalb des Schengen-Raums.
Eine befristete Ausnahmeregelung erlaubt es überlasteten Grenzübergängen bislang, die biometrische Erfassung zu Stoßzeiten für bis zu sechs Stunden auszusetzen, während Ein- und Ausreisen weiter digital erfasst werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 7 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2025/1534: 90 Tage nach dem Ende der schrittweisen Inbetriebnahme, automatisch verlängert um 60 Tage. Diese Frist endet am Sonntag, dem 6. September 2026. Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal und die Schweiz hatten gemeinsam eine Verlängerung beantragt. Am 27. August 2026 wurde bestätigt, dass die Ausnahme nicht verlängert wird.
Was sich am 6. September 2026 an deutschen Flughäfen ändert
Stand 30. August 2026: Ab Sonntag, dem 6. September 2026, entfällt die Möglichkeit, die biometrische Erfassung wegen langer Schlangen auszusetzen. Für Sie mit deutschem oder anderem EU-Pass ändert sich rechtlich weiterhin nichts, denn Sie werden im Entry/Exit-System gar nicht erfasst. Praktisch heißt es aber, dass Frankfurt am Main, München und Düsseldorf ab diesem Tag jede Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen vollständig biometrisch abwickeln müssen, auch in der Spitzenzeit und auch dann, wenn die Schlange lang wird. Genau diese Kontrollbereiche teilen Sie sich bei Rückflügen aus Drittstaaten. Rechnen Sie deshalb ab dem 6. September 2026 bei Umsteigeverbindungen über ein deutsches Drehkreuz eher mit längeren als mit kürzeren Wartezeiten und planen Sie den Puffer bis zum Anschlussflug entsprechend großzügig.
Ab dem 6. September 2026 gilt das Entry/Exit-System ohne die Ausnahme für lange Schlangen. Planen Sie bei Rückreisen aus Drittstaaten über Frankfurt oder München mindestens zwei Stunden Puffer bis zum Anschlussflug ein. Ein verpasster Anschluss wegen einer langen Grenzkontrolle ist übrigens kein versicherter Reiserücktritt, sondern fällt je nach Vertrag unter Reiseabbruch oder Transportverspätung, sofern der Tarif diese Leistung überhaupt enthält.
Was bedeutet das Entry/Exit-System für Gäste, die Sie in Deutschland empfangen?
Wenn Sie Verwandte oder Freunde aus einem Drittstaat nach Deutschland einladen, gilt das Entry/Exit-System für Ihre Gäste, nicht für Sie. Sie werden bei der ersten Einreise biometrisch registriert, und ihre 90 Tage laufen ab dem Einreisedatum automatisch mit, ohne Stempel und ohne Auslegungsspielraum.
Bei visumpflichtigen Staatsangehörigkeiten kommt das Schengen-Visum für Deutschland hinzu. Dafür ist eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30 000 € Deckung Pflicht, die im gesamten Schengen-Raum gilt und Rückführung sowie medizinisch notwendige Behandlung abdeckt. Alle Anforderungen dazu stehen auf unserer Seite zur Schengen-Visum-Versicherung. Für Kurzaufenthalte ist das Schengen-Visum Typ C der Regelfall.
Tarif für Ihre Gäste | Preis | Medizinische Deckung | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|---|
Silver Plan günstigster konformer Tarif | 29,00 € | 30 000 € | Selbstbehalt von 80 € pro Person und Behandlung |
Gold Plan höchste Deckung im Vergleich | 34,80 € | 80 000 € | Selbstbehalt von 80 € pro Person und Behandlung |
Go Schengen | 37,00 € | 30 000 € | Keine Privathaftpflicht, Selbstbehalt 30 € pro Krankheitsfall |
Go Schengen + | 41,00 € | 30 000 € | Privathaftpflicht bis 3 500 000 €, Selbstbehalt 150 € auf Sachschäden |
Cap Schengen einziger Tarif mit Vorerkrankungen | 46,00 € | 30 000 € | Selbstbehalt von 80 € pro Person und Behandlung |
Schengen Start | 110,00 € | 30 000 €, gestaffelt | Erstattung 90 % stationär bis 5 000 €, 75 % ambulant |
30 000 € sind die Untergrenze für die Visumerteilung, nicht die Empfehlung. Nur der Gold Plan liegt mit 80 000 € darüber. Zum Vergleich: Für Ihre eigenen Reisen bieten dieselben Vergleichsseiten Tarife mit 300 000 € bis 500 000 € medizinischer Deckung ab 18,15 €. Der Grund für den Unterschied ist der Zielort, denn Behandlungen in Deutschland sind kalkulierbarer als eine Notfallbehandlung in den USA.
Welche Versicherungslücke bleibt trotz Entry/Exit-System und EHIC?
Weder das Entry/Exit-System noch ETIAS haben etwas mit Krankenversicherung zu tun: Es sind Grenzkontrollsysteme, keine Leistungsversprechen. Die eigentliche Lücke für Reisende aus Deutschland entsteht durch die Europäische Krankenversicherungskarte, denn sie zahlt keinen Rücktransport und keine Privatklinik.
Die EHIC auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte verschafft Ihnen in der EU, im EWR und in der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu denselben Bedingungen wie den dort gesetzlich Versicherten. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Erstattung zu Hause auf die in Deutschland üblichen Kosten begrenzt ist und eine Krankenhausbehandlung vorab genehmigt werden muss. Die Krankenkassen selbst stellen zudem klar, dass ein Krankenrücktransport nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
- Krankenrücktransport nach Deutschland : Nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl das die teuerste denkbare Position ist.
- Behandlung in einer Privatklinik : Die EHIC gilt nur bei Leistungserbringern des staatlichen Systems, private Rechnungen tragen Sie vollständig selbst.
- Zuzahlungen des Gastlandes : Sie zahlen dieselben Eigenanteile wie Einheimische, in manchen Ländern sind das erhebliche Beträge.
- Länder außerhalb der EU und des EWR : In der Türkei, im Vereinigten Königreich, in Thailand oder in den USA hilft die Karte gar nicht.
- Direktabrechnung im Notfall : Ohne private Absicherung müssen Sie im Zweifel in Vorleistung gehen und sich das Geld später erstatten lassen.
Genau diese fünf Punkte schließt eine private Reisekrankenversicherung. Die folgende Tabelle zeigt, was die für den deutschen Markt verfügbaren Tarife tatsächlich leisten, mit den Höchstgrenzen aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Details zur teuersten Position finden Sie auf unserer Seite zum Krankenrücktransport.
Leistung | WorldSecure Basic | Go Protect | Safe Start | World Travel | SafeTrip Tourism |
|---|---|---|---|---|---|
Notfallmedizin im Ausland Höchstgrenze je Person | 300 000 € | 300 000 € bis 500 000 €* | 500 000 € | 300 000 € | 500 000 € |
Selbstbehalt Krankheitskosten | Keiner | 30 € je Schadensfall | 30 € je Vorgang | 50 € je Schadensfall | Keiner stationär** |
Direktabrechnung ohne Vorkasse | Enthalten | Enthalten | Enthalten | Enthalten | Enthalten |
Krankenrücktransport | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten | Tatsächliche Kosten |
Zahnbehandlung im Notfall | 300 € | 300 € | 300 € | 200 € | 250 € |
Reiserücktritt | Nicht enthalten | 12 000 € je Person | Nicht enthalten | 1 500 € | 6 000 € |
Gepäck | 1 150 € | 1 500 € | 2 000 € | 1 000 € | 1 500 € |
Privathaftpflicht | 4 500 000 € | 4 500 000 € | 4 500 000 € | 2 000 000 € | 4 500 000 € |
Rechtsschutz im Ausland | 3 000 € | 8 000 € | 3 100 € | 5 000 € | 3 000 € |
Vorerkrankungen | Nicht gedeckt | Gedeckt | Gedeckt | Nicht gedeckt | Gedeckt |
Abschluss bis Alter | 39 Jahre | Keine Grenze im Vergleich | 69 Jahre | 84 Jahre | Keine Grenze im Vergleich |
Eine hohe Hauptdeckung sagt wenig über die Untergrenzen aus. Go Explore + wirbt mit 500 000 € medizinischer Deckung, begrenzt Gepäck aber auf 500 € und Wertsachen sowie Sportausrüstung auf jeweils 100 €. Bei Go Protect sind Wertsachen auf 750 € gedeckelt, also die Hälfte der Gepäcksumme, und je Koffer greift ein Selbstbehalt von 25 €. World Travel zahlt zwar bis Alter 84, schließt Vorerkrankungen aber aus. Die Zahl auf dem Deckblatt ist selten die Zahl, die im Schadensfall zählt.
Welche Reiseversicherung passt zu den Einreiseregeln rund um das Entry/Exit-System?
Für Reisen aus Deutschland brauchen Sie keinen Tarif, der das Entry/Exit-System abdeckt, denn das lässt sich nicht versichern. Sie brauchen einen Tarif, der Rücktransport zu den tatsächlichen Kosten übernimmt, ohne Vorkasse abrechnet und eine Deckung deutlich über den 30 000 € des Schengen-Minimums bietet.
Unsere Empfehlung für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland
Wenn Sie im Notfall im Ausland liegen, zählen zwei Dinge: dass jemand die Rechnung direkt übernimmt und dass Sie nach Hause kommen, sobald es medizinisch vertretbar ist. Beides leisten alle hier verglichenen Tarife, deshalb entscheidet der Rest.
Für die meisten Reisen aus Deutschland ist Go Protect die ehrlichste Wahl: 28,82 € für eine Woche Spanien, Direktabrechnung ohne Vorkasse, Rücktransport zu den tatsächlichen Kosten, Vorerkrankungen eingeschlossen und als einziger Tarif in dieser Preisklasse ein Reiserücktritt bis 12 000 € je Person. Bei einer 70-jährigen Reisenden nach Griechenland kostet er 32,56 €, während die günstigeren Tarife wegen ihrer Altersgrenzen gar kein Angebot mehr machen.
Wenn Sie unter 40 sind, nichts stornieren wollen und nur den medizinischen Kern brauchen, reicht WorldSecure Basic für 18,15 €. Wer maximale Klarheit im Krankenhaus will, nimmt SafeTrip Tourism für 88,00 €: 500 000 € Deckung und kein Selbstbehalt bei stationärer Behandlung. Wir ordnen nach Eignung, nicht nach Provision, und keine dieser Platzierungen ist bezahlt.
A. Fruchard, Mitgründer und Reiseversicherungsexperte bei HelloSafe

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Preise für 1 Reisenden (34 Jahre), 7 Tage Spanien, Abreise Deutschland, ohne Stornoschutz. Echte Angebote, erfasst von HelloSafe im August 2026. Ihr Preis hängt von Alter, Reisedauer, Reiseziel und Deckungsniveau ab. WorldSecure Basic ist nur bis 39 Jahre buchbar, WorldSecure Platinum bis 65, Safe Start bis 69, Go Explore + bis 80 und World Travel bis 84.
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Was kostet eine Reiseversicherung rund um das Entry/Exit-System?
Eine Reiseversicherung für einen Kurztrip aus Deutschland kostet zwischen 18,15 € und 88,00 € pro Person und Woche. Das Entry/Exit-System selbst kostet Sie nichts, weder als deutsche Staatsangehörige noch als Inhaberin eines Aufenthaltstitels. Der Preis Ihrer Police hängt an Alter, Reisedauer, Zielgebiet und daran, ob Stornoschutz enthalten sein soll.
Reiseprofil | Günstigster Tarif | Mittleres Niveau | Beste Deckung | Entscheidender Punkt |
|---|---|---|---|---|
Kurztrip Spanien 34 Jahre, 7 Tage | 18,15 € WorldSecure Basic | 44,00 € Safe Start | 88,00 € SafeTrip Tourism | 11 Tarife im Angebot, die größte Auswahl aller Profile |
Familie Italien 2 Erwachsene, 2 Kinder, 10 Tage | 68,18 € Go Protect | 173,25 € WorldSecure Platinum | 352,00 € SafeTrip Tourism | Preise gelten für vier Personen zusammen, nicht pro Person |
Seniorin Griechenland 70 Jahre, 14 Tage | 32,56 € Go Protect | 80,30 € Go Explore | 97,90 € Go Explore + | Nur 5 statt 11 Tarife, die Altersgrenzen schließen den Rest aus |
Fernreise Thailand 28 Jahre, 30 Tage | 42,90 € WorldSecure Basic | 77,00 € Safe Nomad | 176,00 € SafeTrip Tourism | Außerhalb der EU hilft die EHIC gar nicht mehr |
Spanien mit Stornoschutz 34 Jahre, 7 Tage, Reisepreis 1 500 € | 47,52 € Go Protect | 102,00 € Cap Explorer | 107,25 € SafeTrip Tourism | Nur 3 von 11 Tarifen bieten überhaupt Stornoschutz |
Zwei Muster fallen sofort auf. Erstens verändert das Alter nicht nur den Preis, sondern die Auswahl: Ab 70 Jahren verschwinden sechs der elf Tarife, weil WorldSecure Basic bei 39 Jahren, Safe Start bei 69 und WorldSecure Platinum bei 65 Jahren aufhören. Zweitens ist Stornoschutz kein Aufpreis, sondern ein Filter, denn nur drei Tarife enthalten ihn überhaupt.
Wie bereiten Sie sich konkret auf das Entry/Exit-System vor?
Die Vorbereitung auf das Entry/Exit-System besteht für Reisende aus Deutschland aus vier Schritten, und keiner davon ist ein Antrag. Es gibt nichts auszufüllen, nichts zu bezahlen und keine Registrierung im Voraus.
- Prüfen Sie, ob Sie überhaupt betroffen sind: Mit deutschem oder EU-Pass nein, mit deutschem Aufenthaltstitel ebenfalls nein, ohne beides ja.
- Legen Sie die Dokumente zusammen ins Handgepäck, die die Befreiung belegen, also Reisepass und Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte.
- Planen Sie bei Rückreisen aus Drittstaaten über Frankfurt oder München mindestens zwei Stunden Puffer bis zum Anschlussflug ein.
- Schließen Sie die Reiseversicherung vor der Abreise ab, denn nach dem Abflug ist kein Vertrag mehr möglich und Stornoschutz wirkt ohnehin nur vor Reisebeginn.
Wenn Sie Gäste aus einem Drittstaat erwarten, kommt ein fünfter Schritt hinzu: Klären Sie früh, ob ein Visum nötig ist, und rechnen Sie die Bearbeitungszeit ein. Bei einer Ablehnung hilft unsere Analyse der Ablehnungsgründe beim Schengen-Visum. Die Grundlagen zum Verfahren finden Sie im Leitfaden zum Schengen-Visum, und einen allgemeinen Überblick über den Schutz unterwegs bietet unser Vergleich der Reiseversicherungen.
Häufige Fragen zum Entry/Exit-System und zu ETIAS
Nein. Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz werden nicht im Entry/Exit-System registriert. Sie zeigen wie bisher Reisepass oder Personalausweis vor, es werden keine Fingerabdrücke und kein Gesichtsbild erfasst. Betroffen sind ausschließlich Drittstaatsangehörige im Kurzaufenthalt.
Nein, sofern Sie den Titel zusammen mit dem Reisepass vorlegen. Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel oder einem nationalen Langzeitvisum eines Landes, das das Entry/Exit-System einsetzt, werden nicht registriert. Ausgenommen von dieser Befreiung sind Titel aus Zypern und Irland, weil beide Länder das System nicht einsetzen.
Das ist derzeit offen. Die Einführung wurde am 11. August 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben und das zuvor genannte Datum von der offiziellen EU-Seite entfernt. Der Verwaltungsrat von eu-LISA soll im September 2026 einen neuen Zeitplan beraten, 2027 gilt als Erwartung, nicht als Zusage. Wir nennen bewusst kein Datum, weil sich keines aus einer Primärquelle bestätigen ließ.
Nein. ETIAS ist eine Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen Sie Freizügigkeit und fallen dauerhaft nicht darunter. Eine Reisegenehmigung brauchen Sie hingegen für das Vereinigte Königreich: Die dortige Electronic Travel Authorisation kostet 20 britische Pfund, rund 23 €, und gilt zwei Jahre.
Ja, messbar. In Frankfurt am Main stieg die durchschnittliche Wartezeit an der Grenzkontrolle laut Euronews von 60 Minuten im Juli 2025 auf 120 Minuten im Juli 2026, in München von 31 auf 60 Minuten. Betroffen sind nur Ein- und Ausreisen an der Schengen-Außengrenze, also nicht Flüge innerhalb des Schengen-Raums.
Ab diesem Tag gilt das Entry/Exit-System ohne Ausnahmen. Am 6. September 2026 endet die befristete Ausnahme, die überlasteten Grenzübergängen erlaubte, die biometrische Erfassung für bis zu sechs Stunden auszusetzen; Rechtsgrundlage ist Artikel 7 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2025/1534. Neun Staaten, darunter Deutschland, hatten eine Verlängerung beantragt. Am 27. August 2026 wurde bestätigt, dass nicht verlängert wird. Ab dem 6. September 2026 muss deshalb jede Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an jeder Schengen-Außengrenze biometrisch erfasst oder abgeglichen werden, unabhängig von der Wartezeit. Für deutsche Staatsangehörige ändert das nichts an den eigenen Dokumenten, wohl aber an der Wartezeit im gemeinsamen Kontrollbereich. Stand 30. August 2026.
Für die Grundversorgung im staatlichen Gesundheitssystem ja, für den Ernstfall nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt weder den Krankenrücktransport nach Deutschland noch eine Behandlung in einer Privatklinik, und Zuzahlungen des Gastlandes tragen Sie selbst. Genau diese Lücken schließt eine private Reisekrankenversicherung, im Vergleich ab 18,15 € pro Woche.
Eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30 000 € Deckung, gültig im gesamten Schengen-Raum, einschließlich Rückführung und medizinisch notwendiger Behandlung. Im Vergleich beginnen konforme Tarife bei 29,00 € für 20 Tage in Deutschland. Nur der Gold Plan liegt mit 80 000 € über dem gesetzlichen Minimum.
Für Drittstaatsangehörige ja, und das ist der eigentliche Sinn des Systems. Ein- und Ausreisen werden digital erfasst, sodass die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen automatisch berechnet werden und ein fehlender oder unleserlicher Stempel keine Ausrede mehr ist. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie für Inhaberinnen eines Aufenthaltstitels gilt diese Zählung nicht.
Nein, und Angebote, die das versprechen, sind unseriös. Die Erfassung findet ausschließlich am Grenzübergang statt, sie ist kostenlos und sie erfordert keinen Antrag im Voraus. Auch für ETIAS gibt es derzeit nichts zu beantragen, weil das System nicht in Betrieb ist.
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