Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK): was die EHIC zahlt und was Sie selbst tragen
Was bringt die europäische Krankenversicherungskarte im Urlaub wirklich?
Die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, englisch EHIC) gibt Ihnen in 32 Ländern Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem, und zwar zu denselben Bedingungen wie ein dort Versicherter. Sie zahlt also genau das, was das Reiseland seinen eigenen Bürgern zahlt, nicht mehr.
Dieser Satz klingt harmlos und ist doch der springende Punkt. In Spanien bedeutet er: Arzt und Notaufnahme kostenlos, Medikamente zu 50 % selbst bezahlt, Zahnbehandlung gar nicht. In Österreich bedeutet er: Arztbesuch frei, aber 10,18 bis 23,50 € Kostenbeitrag pro Spitalstag und 7,55 € Rezeptgebühr. In Kroatien bedeutet er: 20 % Selbstbehalt beim Arzt und 17,70 € je Krankenhaustag. Die Karte ist kein Versicherungsvertrag, sondern ein Zugangsausweis.
Für dieses Dossier haben wir die Regeln aller 32 Karten-Länder und die tatsächlichen Preise der Behandlungen vor Ort ausgewertet und am 24. September 2026 elf Auslandskrankenversicherungen für einen Wohnsitz in Deutschland durchgerechnet. Das wichtigste Ergebnis steht in § 60 Abs. 4 SGB V: den Krankenrücktransport nach Deutschland zahlt Ihre gesetzliche Kasse nicht, und er ist der mit Abstand teuerste Posten einer Auslandserkrankung.
Aktualisiert im September 2026.
Jedes Jahr prüfen unsere Experten jeden Tarif anhand seiner verbindlichen Versicherungsbedingungen: Leistungen, Deckungssummen und Ausschlüsse, abgeglichen mit echten Kundenrückmeldungen und den aktuellen Marktpreisen. Die Analyse ist vollständig unabhängig, ohne bezahlte Platzierungen und ohne dass ein Versicherer eine Bewertung beeinflussen kann. HelloSafe ist ein bei der ORIAS eingetragener Versicherungsmakler (Nr. 21008038) unter Aufsicht der ACPR. Wir vergleichen Reiseversicherungen in allen Ländern und Währungen, mit den Tarifen, Preisen und Leistungen, die tatsächlich in Ihrem Land angeboten werden, und nicht mit einem einzigen übersetzten Ratgeber.
Mehr erfahrenWo finden Sie Ihre EHIC, und müssen Sie sie beantragen?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie die Karte längst: Die EKVK ist die Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Es gibt nichts zu beantragen, nichts zu bestellen und nichts zu bezahlen. Drehen Sie die Karte um, dort stehen Ihr Name, Ihre Versichertennummer, das Kennzeichen Ihrer Kasse und ein Ablaufdatum.
Genau das erklärt, warum in Deutschland kaum jemand nach einer Beantragung sucht: Es gibt keine. Zwei Gruppen müssen trotzdem handeln. Privat Versicherte bekommen keine EKVK, denn die Karte gehört zum gesetzlichen System; sie reisen mit den Auslandsleistungen ihres eigenen Vertrags. Und wer die Gesundheitskarte verloren hat oder kurz vor der Abreise noch keine neue bekommt, lässt sich von seiner Kasse eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) ausstellen, die im Ausland dieselbe Wirkung hat.
Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung: wofür das Formular wirklich da ist
Die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung wird oft mit einem Antrag verwechselt. Sie ist keiner. Es ist das deutsche Formular, das ein in einem anderen EU-Staat versicherter Patient in einer deutschen Praxis zusammen mit seiner EHIC unterschreibt; die Praxis schickt das Original und eine Kopie der Karte an die gewählte deutsche Krankenkasse, die dann abrechnet. Das Formular läuft also in die andere Richtung, nach Deutschland hinein.
Als deutscher Reisender füllen Sie im Ausland nichts dergleichen aus. Sie legen Ihre Gesundheitskarte vor, und das Reiseland wendet sein eigenes Verfahren an: Manche Länder rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, andere lassen Sie zahlen und Sie holen sich das Geld später zurück. Welcher der beiden Wege gilt, entscheidet das Land, nicht Sie.
Was deckt die Karte ab, und was zahlen Sie selbst?
Die Karte deckt medizinisch notwendige Behandlungen, die während Ihres Aufenthalts nicht warten können, und zwar zu den Bedingungen des Reiselandes. Alles, was dieses Land seinen eigenen Versicherten in Rechnung stellt, stellt es auch Ihnen in Rechnung.
Land | Was die Karte zahlt | Was bei Ihnen bleibt | Preis der Leistung vor Ort |
|---|---|---|---|
Spanien TSE, Direktabrechnung | Arzt, Facharzt, Notaufnahme und Klinik kostenlos | 50 % jeder Medikamentenpackung, Zahnbehandlung gar nicht | Öffentlicher Arzttarif 47,85 €, Notaufnahme 303,25 € |
Italien TEAM | Klinikaufenthalt kostenlos, mit Überweisung | Ticket ab 15 € je Arztbesuch, bis 36,15 € je Verordnung, Zahnbehandlung nicht abgedeckt | Privater Arztbesuch 50 bis 120 € |
Österreich EKVK | Arzt, Facharzt und Notaufnahme kostenlos | 10,18 bis 23,50 € Kostenbeitrag je Spitalstag, Rezeptgebühr 7,55 € | Spitalstag zum öffentlichen Tarif 1.984 € |
Kroatien EKZO | Rettungstransport kostenlos | 20 % Selbstbehalt beim Arzt, 17,70 € je Krankenhaustag bis 530,88 € | Privater Notfallbesuch 125 € |
Portugal CESD | Arzt und Klinik weitgehend kostenlos | Taxa moderadora von 14 bis 18 € je Notfallbesuch | Privater Arztbesuch 40 bis 100 € |
Griechenland EKAA | Arzt, Facharzt und Notaufnahme kostenlos | 25 % jeder Medikamentenpackung | Privater Notfallbesuch 100 bis 200 € |
Frankreich CEAM | Behandlung im öffentlichen Netz | 30 % Selbstbehalt plus 2 € je Arztbesuch, 23 € je Notfallaufnahme | Öffentlicher Spitalstag 1.244,13 € |
Eine Regel gilt in allen 32 Ländern gleich und wird am häufigsten übersehen: Die Karte wirkt nur bei Leistungserbringern des öffentlichen Systems. Eine Privatklinik, ein Privatarzt oder eine private Rettung sind außerhalb des Systems, dort zahlen Sie die volle Rechnung, und zwar auch dann, wenn der Krankenwagen Sie ohne Ihr Zutun dorthin gebracht hat. In spanischen Touristenorten und auf den Inseln ist genau das der Normalfall.
- Krankenrücktransport nach Deutschland: Nach § 60 Abs. 4 SGB V zahlt die gesetzliche Kasse ihn nicht, auch nicht die Strecke von der Grenze bis nach Hause.
- Such- und Bergungskosten: Eine Bergrettung in Österreich kostet im Schnitt 4.984 € je Einsatz, in Spanien reichen die veröffentlichten Rechnungen von 300 bis 70.000 €.
- Private Klinik, privater Arzt, private Rettung: Die Karte wirkt nur im öffentlichen Netz. In einer Privatklinik zahlen Sie alles selbst.
- Geplante Behandlungen: Wer für eine Operation oder eine Zahnbehandlung ins Ausland fährt, ist außerhalb des Kartenzwecks und braucht ein anderes Verfahren.
- Überführung im Todesfall: Sie kostet in Kroatien ab 10.000 €, in Österreich 4.000 bis 7.000 €, und die Karte trägt davon nichts.
In welchen Ländern gilt die EHIC, und wo nicht?
Die Karte gilt in 32 Ländern: den 27 EU-Staaten plus Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Außerhalb dieser Liste gilt sie nirgends, auch nicht in beliebten Reisezielen wie der Türkei, Ägypten oder Tunesien.
Innerhalb eines Landes gilt sie überall, auch auf weit entfernten Inseln: Auf den Kanaren und den Balearen wird sie genauso anerkannt wie auf dem spanischen Festland, auf Madeira und den Azoren genauso wie in Lissabon. Für das Vereinigte Königreich ist die deutsche Karte seit dem Brexit weiter gültig; britische Reisende benutzen dort ihrerseits die GHIC.
Für die Türkei sowie Bosnien und Herzegowina gilt nicht die Karte, sondern ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit einem eigenen Auslandskrankenschein. Deutsche Kassen weisen darauf hin, dass sie bei Kosten über 1.000 € in diesen Ländern die ausländische Stelle zwingend befragen müssen, was die Bearbeitung verlängert. Kreuzfahrten nennen die Kassen ausdrücklich als Fall, in dem Sie an Bord selbst zahlen und die Erstattung danach sehr unsicher ist: Ein Schiffsarzt gehört zu keinem öffentlichen Gesundheitssystem.
Wie lange gilt die Karte, und was tun, wenn sie fehlt?
Die Gültigkeit steht auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte und folgt dem Ablaufdatum der Karte selbst, üblicherweise mehrere Jahre. Eine abgelaufene Karte wird im Ausland nicht anerkannt, auch wenn Ihre Mitgliedschaft in der Kasse unverändert besteht.
Der Ersatz ist unspektakulär: Sie melden sich bei Ihrer Kasse, bekommen eine neue Gesundheitskarte und, wenn die Reise vorher beginnt, eine Provisorische Ersatzbescheinigung. Die PEB ist ein Papier mit denselben Angaben und derselben Wirkung; viele Kassen stellen sie am selben Tag aus. Wenn Sie ohne Karte und ohne PEB behandelt werden, sind Sie nicht rechtlos, aber Sie zahlen vor Ort und beantragen die Erstattung danach, mit dem Aufwand aus dem nächsten Abschnitt.
Wie rechnen Sie die Kosten nach dem Urlaub mit Ihrer Krankenkasse ab?
Sie stellen bei Ihrer eigenen Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der im Ausland entstandenen Behandlungskosten. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht: Jede Kasse hat ihr eigenes, und jede entscheidet selbst.
- Rechnungen im Original aufheben, dazu den Zahlungsnachweis. Kopien reichen für die Rechnung nicht.
- Das Antragsformular Ihrer Kasse ausfüllen, per Post oder über das Kassenportal einreichen.
- Die Reihenfolge beachten: Reichen Sie zuerst bei einer privaten Zusatzversicherung ein, zahlt die gesetzliche Kasse danach nichts mehr.
- Die Frist im Blick behalten. Sie beträgt vier Jahre ab der Behandlung, also großzügig, aber die Belege müssen so lange vollständig bleiben.
- Den Bescheid prüfen und, wenn nötig, Widerspruch einlegen, danach Klage beim Sozialgericht, die kostenfrei ist.
Der wichtigste Punkt steht in keinem Merkblatt an erster Stelle: Deutsche Kassen erstatten standardmäßig zu deutschen Sätzen, nicht zu den Sätzen des Reiselandes. Sie begründen das damit, dass die lange Rückfrage im Ausland entfällt. Die Prüfung zum ausländischen Tarif bekommen Sie nur, wenn Sie dem Betrag widersprechen und sie ausdrücklich verlangen. Als Faustregel nennen die Kassen selbst: Der deutsche Satz ist meist günstiger, sobald das Behandlungsland ein deutlich niedrigeres Preisniveau hat.
Auf dem Weg der geplanten Behandlung nach § 13 SGB V behält Ihre Kasse einen Verwaltungsabschlag ein, den ihre eigene Satzung festlegt: 5 % bei der TK, 5 % mit einem Höchstbetrag von 40 € bei der AOK, 7,5 % mit mindestens 2,50 € und höchstens 40 € bei der Barmer. Eine bundesweite Norm gibt es nicht, bei jeder anderen Kasse muss man in der Satzung nachsehen. Und die Selbstbehalte des Reiselandes, also das italienische Ticket oder die österreichische Rezeptgebühr, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig; sie können nur zählen, wenn sie Ihre individuelle Belastungsgrenze überschreiten.
Wie lange es dauert, hängt genau an dieser Weichenstellung. Zum deutschen Satz rechnen die Kassen intern und überweisen binnen weniger Wochen. Verlangen Sie den Tarif des Reiselandes, muss die Kasse die ausländische Stelle befragen, und die beobachteten Bearbeitungszeiten liegen dann zwischen einem und sechs Monaten. Wer 300 € vorgestreckt hat, wartet auf sein Geld, während die Rechnung des Kreditkartenunternehmens längst fällig ist.
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte, oder brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung?
Für einen Arztbesuch in Spanien reicht die Karte. Für alles, was das öffentliche System des Reiselandes nicht bezahlt, reicht sie nicht, und der größte Posten darin ist der Rücktransport: Ein Ambulanzflug von Mallorca nach Deutschland kostet laut ADAC etwa 24.000 €, von den Kanaren bis zu 75.000 €.
Leistung | EKVK | Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
Behandlung im öffentlichen System Arzt, Klinik, Notaufnahme | Ja, nach den Regeln des Reiselandes | Ja, bis zur Deckungssumme des Tarifs |
Selbstbehalte des Reiselandes Ticket, Rezeptgebühr, Kostenbeitrag | Nein, sie bleiben bei Ihnen | In der Regel erstattet, bis zur Deckungssumme |
Privatklinik oder Privatarzt | Nein | Ja |
Direktabrechnung ohne Vorkasse | Nur dort, wo das Land direkt abrechnet | Bei allen elf verglichenen Tarifen enthalten |
Krankenrücktransport nach Deutschland | Nein, § 60 Abs. 4 SGB V schließt ihn aus | Ja, zu den tatsächlichen Kosten |
Such- und Bergungskosten | Nein | 3.000 bis 10.000 €, je nach Tarif |
Überführung im Todesfall | Nein | Ja |
Reiserücktritt | Nein | Nur in Tarifen mit Stornoschutz, 1.500 bis 12.000 € |
Die Zahlen dahinter sind unangenehm konkret. Eine Bergrettung in den Alpen kostet in Österreich im Schnitt 4.984 € je Einsatz, und die Karte trägt davon nichts. Ein Rücktransport aus Italien liegt zwischen 3.500 und 85.000 €, aus Österreich bei mindestens 14.000 €. Deshalb ist die Rückholversicherung in Europa kein Luxus, sondern der eigentliche Grund für eine Police.
- Rücktransport zu den tatsächlichen Kosten: Nicht zu einer Pauschale. Alle elf verglichenen Tarife leisten hier ohne Deckelung.
- Direktabrechnung mit der Klinik: Damit Sie im Ernstfall nichts vorstrecken. In allen elf Tarifen enthalten, in der Karte nur dort, wo das Land es ohnehin so macht.
- Such- und Bergungskosten von mindestens 5.000 €: Go Protect bietet mit 10.000 € die höchste Summe unserer Auswahl, WorldSecure Basic mit 3.000 € die niedrigste.
- Krankheitskosten ab 300.000 €: Innerhalb Europas ausreichend. Go Explore +, Safe Start, Safe Care und SafeTrip Tourism gehen auf 500.000 €, Safe Nomad ist unbegrenzt.
- Selbstbeteiligung prüfen: Go Protect, Safe Start und SafeTrip Tourism ziehen 30 € je Schadenfall ab, World Travel 50 €, WorldSecure Basic nichts.
Unsere Wahl für Reisen innerhalb Europas
Mit der EKVK sind Sie in den öffentlichen Kliniken versorgt, aber der Krankenrücktransport nach Deutschland bleibt vollständig bei Ihnen, und genau das ist der Posten, der ein Urlaubsbudget sprengt. Unsere erste Wahl für den europäischen Kurztrip ist Go Protect: 300.000 € Krankheitskosten, Rücktransport zu den tatsächlichen Kosten, Direktabrechnung ohne Vorkasse und mit 10.000 € die höchste Such- und Bergungssumme unserer Auswahl. Wer in die Berge fährt oder länger unterwegs ist, nimmt Go Explore + mit 500.000 € Krankheitskosten. Wer nur die medizinische Lücke der Karte schließen will, bleibt beim günstigsten Tarif der Liste und verzichtet dafür auf den Stornoschutz. Die Angebote unten zeigen den heutigen Preis für Ihre Reisedaten.
Enthaltene Leistungen
Personalisiertes Angebot · unverbindlich
Enthaltene Leistungen
Personalisiertes Angebot · unverbindlich
Enthaltene Leistungen
Personalisiertes Angebot · unverbindlich
Echte Preise, berechnet für 1 Reisenden von 34 Jahren, 7 Tage Spanien, Wohnsitz Deutschland. HelloSafe-Daten, September 2026. Die Tarife sind nach dem sortiert, was die EKVK nie zahlt: Rücktransport, Bergung und Direktabrechnung ohne Vorkasse. Ihr Preis hängt von Alter, Reisedauer, Reiseziel und den gewählten Optionen ab.
HelloSafe ist als App in ChatGPT verfügbar. Installieren Sie sie über den Apps-Tab in ChatGPT und geben Sie dann @HelloSafe gefolgt von Ihrem Reiseziel und Ihren Reisedaten ein, um Reiseversicherungen zu vergleichen.
Was kostet der Schutz, den die Karte nicht abdeckt?
Eine Woche Spanien kostet ab 18,65 € für einen 34-jährigen Reisenden, gerechnet am 24. September 2026 für einen Wohnsitz in Deutschland. Der Preis hängt an vier Stellschrauben: Alter, Reisedauer, Reiseziel und den Optionen, die Sie anhaken.
Reisetyp | Günstigster Tarif | Preis | Wichtiger Punkt |
|---|---|---|---|
Kurztrip Spanien 1 Person, 34 Jahre, 7 Tage | WorldSecure Basic | 18,65 € | 300.000 € Krankheitskosten, kein Stornoschutz |
Ein Monat Spanien 1 Person, 34 Jahre, 30 Tage | Go Protect | 49,95 € | 10.000 € Such- und Bergungskosten |
Senioren 1 Person, 70 Jahre, 7 Tage Spanien | Go Protect | 29,61 € | Nur 5 der 11 Tarife bieten in diesem Alter überhaupt an |
Familie 2 Erwachsene, 2 Kinder, 7 Tage Spanien | WorldSecure Basic | 74,58 € | Ein Vertrag für alle vier Reisenden |
Winterurlaub Österreich 1 Person, 7 Tage, Wintersport angehakt | WorldSecure Platinum | 31,08 € | Nur 4 Tarife decken Wintersport, Bergung 5.000 € |
Kroatien 1 Person, 34 Jahre, 14 Tage | WorldSecure Basic | 33,34 € | 300.000 € Krankheitskosten für zwei Wochen |
Jahrespolice Mehrere Reisen im Jahr | Safe World | 276,85 € | Genauso teuer wie fünf Einzelpolicen zu je 55,37 €, ab der sechsten Reise günstiger |
Zwei Zeilen verdienen eine Erklärung. Ab 70 Jahren schrumpft der Markt von elf auf fünf Tarife, und der günstigste Preis für dieselbe Woche Spanien steigt von 18,65 auf 29,61 €: Wer älter ist, sollte deshalb besonders sorgfältig vergleichen, mehr dazu auf unserer Seite zur Reiseversicherung für Senioren. Und beim Wintersport fallen sieben der elf Tarife weg, sobald Sie die Option anhaken, weshalb die Skiversicherung eine eigene Auswahl ist.
Für eine einzelne Reise ist eine Einzelpolice fast immer die richtige Wahl. Ab etwa fünf Kurztrips im Jahr dreht sich das Verhältnis, und eine Jahresreiseversicherung wird günstiger. Wenn Sie eine teure Reise anzahlen, ist der Reiserücktritt die zweite Lücke neben dem Rücktransport, und wer viel Technik mitnimmt, sieht sich die Gepäckversicherung an. Was den Preis am Ende treibt, haben wir auf der Seite Reiseversicherung Kosten im Detail aufgeschlüsselt, und den ganzen Markt finden Sie im Reiseversicherung Vergleich.
Häufige Fragen zur EHIC und zur Krankenkasse im Ausland
Nein. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die europäische Krankenversicherungskarte bereits die Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Es gibt keinen Antrag und keine Gebühr. Nur privat Versicherte bekommen keine Karte und reisen mit den Auslandsleistungen ihres eigenen Vertrags.
In 32 Ländern: den 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Innerhalb eines Landes gilt sie überall, auch auf den Kanaren, den Balearen, Madeira und den Azoren. In der Türkei, Ägypten oder Tunesien gilt sie nicht.
So lange wie Ihre Gesundheitskarte selbst, deren Ablaufdatum auf der Rückseite steht, in der Regel mehrere Jahre. Eine abgelaufene Karte wird im Ausland nicht anerkannt, auch wenn Ihre Mitgliedschaft weiterläuft. Ersatz und eine Provisorische Ersatzbescheinigung bekommen Sie bei Ihrer Kasse, oft am selben Tag.
Medizinisch notwendige Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr warten können, zu den Bedingungen des Reiselandes. Das heißt auch: Sie tragen dieselben Selbstbehalte wie ein Einheimischer, also 50 % der Medikamente in Spanien, ein Ticket ab 15 € je Arztbesuch in Italien oder 20 % beim Arzt in Kroatien.
Ja. Familienversicherte Kinder haben eine eigene Gesundheitskarte mit eigener EKVK auf der Rückseite. Nehmen Sie die Karte jedes Kindes mit, eine Elternkarte deckt die Kinder nicht ab.
Nichts. Sie ist Teil Ihrer Gesundheitskarte und in Ihrem Kassenbeitrag enthalten. Kosten entstehen erst durch die Selbstbehalte des Reiselandes und durch alles, was die Karte nicht abdeckt.
Nein. § 60 Abs. 4 SGB V schließt die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland ausdrücklich aus, einschließlich der Strecke von der deutschen Grenze bis zu Ihrem Wohnort. Ein Ambulanzflug von Mallorca kostet laut ADAC rund 24.000 €, von den Kanaren bis zu 75.000 €.
Das deutsche Formular, das ein im EU-Ausland versicherter Patient in einer deutschen Praxis zusammen mit seiner EHIC unterschreibt, damit die Praxis über eine deutsche Krankenkasse abrechnen kann. Es gilt für Behandlungen in Deutschland. Als deutscher Reisender füllen Sie im Ausland nichts dergleichen aus.
Nein. Für die Türkei gilt ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit einem eigenen Auslandskrankenschein statt der Karte. Deutsche Kassen weisen darauf hin, dass sie dort bei Kosten über 1.000 € die türkische Stelle befragen müssen, was die Erstattung deutlich verzögert.
Zum deutschen Satz rechnet die Kasse intern und überweist binnen weniger Wochen. Verlangen Sie den Tarif des Reiselandes, muss sie die ausländische Stelle befragen: Die beobachteten Bearbeitungszeiten liegen dann zwischen einem und sechs Monaten. Die Antragsfrist beträgt vier Jahre ab der Behandlung.
Praktisch nicht. Ein Schiffsarzt gehört zu keinem öffentlichen Gesundheitssystem, deshalb nennen deutsche Kassen die Kreuzfahrt ausdrücklich als Fall, in dem Sie an Bord selbst zahlen und die Erstattung danach sehr unsicher ist. Hier hilft nur eine Police mit Direktabrechnung und Rücktransport.
Zum selben Thema

TravelSecure Würzburger im Test: Leistungen, Preise & beste Alternativen
17.09.2026

Last Minute Reiseversicherung: bis zum Abreisetag abschließen, ab 18,15 €
17.09.2026

Reiseversicherung Vergleich: beste Leistungen und Preise ab 18,15 € pro Woche
22.09.2026














